Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Beschluss vom 03.09.2020 - C-610/19

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Mehrwertsteuer. Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit. Recht auf Vorsteuerabzug. Verweigerung. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Lieferung von Gegenständen. Betrug. Nachweis. Sanktion. Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

 

Normenkette

Verfahrensordnung des Gerichtshofs Art. 99; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 47; Richtlinie 2006/112/EG Art. 168, 178, 220, 226

 

Beteiligte

Vikingo Fővállalkozó

Vikingo Fővállalkozó Kft

Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

 

Tenor

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist in Verbindung mit den Grundsätzen der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Praxis entgegensteht, mit der die Steuerverwaltung einem Steuerpflichtigen das Recht auf Abzug der für den Erwerb ihm gelieferter Gegenstände entrichteten Mehrwertsteuer mit der Begründung verweigert, dass die entsprechenden Rechnungen für diesen Erwerb nicht glaubhaft seien, da erstens die Herstellung dieser Gegenstände sowie deren Lieferung mangels der erforderlichen materiellen und personellen Mittel nicht vom Rechnungsaussteller hätten durchgeführt werden können und diese Gegenstände daher in Wirklichkeit bei einer nicht identifizierten Person erworben worden seien, zweitens die nationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht eingehalten worden seien, drittens die Lieferkette, die zu diesem Erwerb geführt habe, wirtschaftlich nicht gerechtfertigt gewesen sei und viertens bestimmte in dieser Lieferkette vorgelagerte Umsätze mit Unregelmäßigkeiten behaftet gewesen seien. Zur Begründung einer solchen Verweigerung ist ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Charta der Grundrechte der ... / Art. 47 Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
    Charta der Grundrechte der ... / Art. 47 Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

    Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen. Jede Person hat ein ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren