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BKartA Beschluss vom 24.08.2004 - VK 2 - 115/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

öffentliche Ausschreibung „Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) ”

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen zu tragen.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene war notwendig.

 

Tatbestand

I.

Die Vergabestelle und Antragsgegnerin (Ag) schrieb durch Bekanntmachung im Bundesausschreibungsblatt vom … April 2004 sowie im Internet bundesweit die Vergabe „Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB neu)” für verschiedene Berufsfelder öffentlich aus. Am 28. Mai 2004 machte die Ag aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 – 42/04) eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt: Zahlreiche berufsvorbereitende Maßnahmen, die vorher der freihändigwettbewerblichen Vergabe unterlagen, wurden nunmehr ebenfalls öffentlich ausgeschrieben (Vergabe BvB neu 2). Zielgruppe der Maßnahmen sind ca. 70.000 Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für die Prüfung und Wertung der Angebote war bei beiden Ausschreibungen folgendes vorgesehen (A.6):

„Die Wertung erfolgt auf einer Skala von 0 – 3

0

Das Angebot des Bieters weist erhebliche Mängel auf und ist ungenügend

1

Das Angebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen noch den Anforderungen

2

Das Angebot des Bieters entspricht den Anforderungen

3

Das Angebot des Bieters übertrifft die Anforderungen”

Die einzelnen Wertungsbere...

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