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BGH Beschluss vom 01.12.1988 - V ZB 6/88

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Stimmrecht des Erwerbers von Wohnungseigentum. Einzelnachfolge. Eigentümerversammlung. Anfechtungsrecht des abberufenen Verwalters. Rechtsfolgen der Bestätigung des angefochtenen Eigentümerbeschlusses

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Vor der Umschreibung im Wohnungsgrundbuch hat der Erwerber einer Eigentumswohnung in der Eigentümerversammlung einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft auch dann kein eigenes (das des Veräußerers verdrängendes oder daneben bestehendes) Stimmrecht, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind.

2. Ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, kann den Abberufungsbeschluß in entsprechender Anwendung von WEG § 43 Abs 1 Nr 4 (juris: WoEigG) anfechten.

3. Wird ein angefochtener Eigentümerbeschluß durch einen weiteren Beschluß bestätigt, so berührt diese Tatsache das Verfahren zur Anfechtung des früheren Beschlusses jedenfalls solange nicht, als auch der bestätigende Beschluß angefochten und hierüber noch nicht entschieden ist.

 

Orientierungssatz

(Zitierungen)

1. Zu Leitsatz 1: Entgegen BayObLG München, 1981-02-27, BReg 2 Z 23/80, BayObLGZ 1981, 50, 54; vergleiche KG Berlin, 1985-12-23, 24 W 5239/84, NJW-RR 1986, 444.

2. Zu Leitsatz 2: Entgegen KG Berlin, 1987-05-27, 24 W 5478/86, ZMR 1987, 392; Bestätigung BayObLG München, 1979-12-05, BReg 2 Z 66/78, WE-Magazin 1980, 125; BayObLG München, 1965-02-09, BReg 2 Z 276/64, BayObLGZ 1965, 34, 39f; KG Berlin, 1977-03-25, 1 W 3736/76, OLGZ 1978, 142, 143; vergleiche auch OLG Schleswig, 1964-06-15, 2 W 51/64, SchlHA 1965, 67; OLG Oldenburg (Oldenburg), 1970-01-20, 5 Wx 58/69, NdsRpfl 1970, 205; OLG Köln, 1969-05-16, 2 Wx 47/69 und 2 Wx 48/69, OLGZ 1969, 389, 391f.

3. Zu Leitsatz 3: Entgegen BayObLG München, 1977-08-19, BReg 2 Z 52/76, BayObLGZ 1977, 226.

 

Normenkette

WoEigG § 23 Abs. 4 S. 1, § 25 Abs. 2, § 26 Abs. 1 S. 1 Fassung: 1973-07-30, § 43 Abs. 1 Nr. 4; AktG § 244

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Beschluss vom 15.02.1988; Aktenzeichen 24 W 3582/87)

LG Berlin (Entscheidung vom 15.04.1987; Aktenzeichen 191 T 132/86 (WEG))

 

Fundstellen

Haufe-Index 542425

BGHZ, 113

NJW 1989, 1087

DNotZ 1989, 422

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