Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 14.12.1977 - II R 151/71

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Die Steuerfreiheit für den Erwerb eines Grundstücks, auf dem die Erwerber ein Wohngebäude errichtet haben, erstreckt sich nicht auf ein zweieinhalb Jahre später hinzuerworbenes Grundstück, das den Hausgarten vergrößern soll.

 

Normenkette

Nordrhein-Westfalen GrEStWoBauG 1958 § 1 Nr. 1, § 1a Abs. 1; GrEStG 1940 § 1 Abs. 1 Nr. 1

 

Tatbestand

Die Kläger (Eheleute) hatten am 19. Juni 1963 ein in Nordrhein-Westfalen gelegenes, 547 qm großes Grundstück gekauft, darauf ein Wohngebäude errichtet (bebaute Grundfläche 109,62 qm) und es im Dezember 1963 bezogen. Diesen Kaufvertrag hatte das FA als steuerfrei behandelt gemäß § 1 Nr. 1 des Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau i. d. F. vom 19. Juni 1958 (GVBl, 282, BStBl II, 105) - GrEStWoBauG 1958 -. Rund 2 1/2 Jahre später, am 30. Dezember 1965, kauften die Kläger von der gleichen Verkäuferin ein 439 qm großes, angrenzendes Grundstück hinzu und beantragten, auch diesen Erwerb von der Grunderwerbsteuer zu befreien, da dieses Grundstück als Hausgarten zur Vergrößerung ihres 1963 erworbenen Grundstücks diene.

Der Beklagte, das FA, lehnte die Steuerbefreiung unter Hinweis auf die Verfügung der OFD Köln vom 16. Juli 1962 S 4505-20/62-St 221 ab mit der Begründung, der Zuerwerb des Gartengrundstücks nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses sei steuerpflichtig. Es setzte durch Bescheide vom 12. Mai 1966 die Grunderwerbsteuer für jeden der Kläger auf 460,95 DM fest; die Einsprüche wies es zurück.

Das FG hob die Einspruchsentscheidungen und die Grunderwerbsteuerbescheide auf.

Mit der vom BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Revision rügt das FA die unrichtige Anwendung des § 1 Nr. 1 GrEStWoBauG 1958.

Es beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die gemeinschaftliche Klage abzuweisen.

Die Kläger beantragen, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage.

Das Urteil des FG muß aufgehoben werden, weil es auf unrichtiger Anwendung des § 1 Nr. 1 GrEStWoBauG beruht. Nach dieser Vorschrift ist grunderwerbsteuerfrei "der Erwerb eines unbebauten Grundstücks ... zur Errichtung eines Gebäudes, dessen anrechenbare Grundfläche aller Räume ... zu mehr als 66 2/3 vom Hundert auf Wohnungen und Wohnräume entfällt, die ... öffentlich gefördert oder als steuerbegünstigt anzuerkennen sind". Diese Vorschrift hat das FG insofern unrichtig angewendet, als es das Tatbestandsmerkmal "Erwerb eines unbebauten Grundstücks zur Errichtung eines Gebäudes" mit steuerbegünstigten Wohnungen für gegeben erachtet hat, obwohl die Kläger das bezeichnete Grundstück nicht zur Errichtung eines Wohngebäudes, sondern zur Vergrößerung ihres Hausgartens erworben hatten.

Zwar hat der BFH wiederholt entschieden, daß die Steuerfreiheit für den Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung eines Wohngebäudes sich unter bestimmten Voraussetzungen erstreckt auf den Hinzuerwerb eines Grundstücks, auf dem im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohngebäudes Zubehörräume (z. B. Garagen) errichtet werden oder errichtet worden sind, die den Wohnbedürfnissen der Bewohner des Wohngebäudes dienen (z. B. für Schleswig-Holstein Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 38/67, BFHE 107, 540, BStBl II 1973, 191; für Niedersachsen Urteile vom 15. Dezember 1972 II R 129/67, BFHE 109, 68, BStBl II 1973, 597, und vom 4. Dezember 1974 II R 127/67, BFHE 114, 509, BStBl II 1975, 363). Aber diese Rechtsprechung läßt sich - entgegen der Ansicht des FG - nicht ohne gesetzliche Grundlage ausdehnen auf den Hinzuerwerb eines angrenzenden Grundstücks, auf dem kein Zubehörraum entstehen, sondern das lediglich den Hausgarten vergrößern soll. Das gilt auch dann, wenn die Fläche des Wohngrundstücks und die des hinzuerworbenen Gartengrundstücks zusammen das Zwölffache der bebauten Grundfläche nicht übersteigen, die Gesamtfläche also vor ihrer Bebauung grunderwerbsteuerfrei hätte erworben werden können (vgl. § 1 a GrEStWoBauG). Denn die Steuerbefreiung endet, wenn der vom Gesetz als förderungswürdig erachtete Zweck (hier die Errichtung des Wohngebäudes) erreicht ist. Dieser Gedanke liegt auch dem vom FG angeführten Urteil des BFH vom 7. Juli 1965 II 166/62 (HFR 1965, 550) zugrunde. Dort hat der BFH entschieden, daß die Steuerfreiheit für den Kauf eines unbebauten, inzwischen bebauten Grundstücks sich nicht erstreckt auf den sechs Jahre später vorgenommenen "Nachkauf des Hausgartens".

Der Senat entscheidet in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO).

Die gemeinschaftliche Klage ist unbegründet.

Die angefochtenen Steuerbescheide vom 12. Mai 1966 sind rechtmäßig. Der Kaufvertrag vom 19. Juni 1963 unterlag der Grunderwerbsteuer, denn er begründete für die Kläger den Anspruch gegen die Verkäuferin auf Übereignung des bezeichneten Grundstücks (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1940). Er war aus den dargelegten Gründen nicht gemäß § 1 Nr. 1 GrEStWoBauG 1958 steuerfrei.

 

Fundstellen

Haufe-Index 72667

BStBl II 1978, 202

BFHE 1978, 242

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    Grunderwerbsteuergesetz / § 1 Erwerbsvorgänge
    Grunderwerbsteuergesetz / § 1 Erwerbsvorgänge

      (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:   1. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet; ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren