Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 30.08.1995 - XI B 114/95 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Richterablehnung

 

Leitsatz (NV)

Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines gegen mehrere Senatsmitglieder gerichteten, auf deren Mitwirkung in anderen Verfahren gestützten Ablehnungsgesuchs.

 

Normenkette

FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 42, 44 Abs. 2

 

Gründe

1. Es ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Individualablehnung im allgemeinen rechtsmißbräuchlich, pauschal alle Mitglieder eines Senats abzulehnen, ohne dabei der Besonderheit und Eigenart des einzelnen Richters Rechnung zu tragen (BFH-Beschluß vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653). Das gilt jedoch nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112 m. w. N.; vom 16. April 1993 I B 156/92, NV). Ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts liegt dann nur vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können.

Die Rechtsmißbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs ist auch nicht allein aufgrund des Umstandes zu bejahen, daß es u. a. Behauptungen enthält, die als beleidigende Äußerungen gewertet werden könnten oder den Vorwurf prozeßwidrigen Verhaltens beinhalten. Dies ist nur im Falle grober Beleidigungen oder Beschimpfungen (vgl. Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 42 Anm. 5; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., § 42 1 Cb jeweils m. w. N.), oder auch dann anders zu beurteilen, wenn das Ablehnungsgesuch insgesamt oder zumindest überwiegend verunglimpfenden Inhalt hat (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 51 Anm. 29).

2. Ein Ablehnungsgesuch ist indessen unzulässig, soweit die Ablehnungsgründe nicht substantiiert dargelegt worden sind. Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 42 der ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555). Dieser Ablehnungsgrund ist nach § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen. Es müssen somit hinreichend substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden, die bei objektiver Betrachtung die Besorgnis rechtfertigen könnten, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183; vom 22. Januar 1993 III S 44, 45/92, NV; Gräber/Koch, a. a. O., § 51 Anm. 23, m. w. N.). Allein der Hinweis auf die Mitwirkung in einem anderen Rechtsstreit, der zuungunsten des Ablehnenden entschieden wurde, bedeutet keine schlüssige Darlegung der Besorgnis der Befangenheit (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1992 I B 66/91, BFH/NV 1993, 104; vom 8. Mai 1992 III B 110/92, BFH/NV 1993, 174).

3. Eine auf Besorgnis der Befangenheit gestützte Richterablehnung kann grundsätzlich nicht auf die Rüge rechtsfehlerhafter Entscheidungen oder von Verfahrensfehlern -- selbst wenn sie vorlägen -- gestützt werden, insbesondere in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in Parallelverfahren (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 112; vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414; Gräber/Koch, a. a. O., § 51 Anm. 40). Das gilt auch, soweit behauptet wird, einem Richter seien bei der Beurteilung eines Sachverhalts Fehler unterlaufen (BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1986 VII B 118/85, BFH/NV 1986, 415; vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308), oder er sei dem Tatsachenvortrag des Beteiligten nicht gefolgt (BFH-Beschluß vom 18. März 1986 VII S 41/85, BFH/NV 1986, 617). Auch insoweit ist ein Ablehnungsgrund nur gegeben, wenn schlüssig dargetan wird, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 420946

BFH/NV 1996, 225

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?: Gesetzliche Ausschlussgründe und Fallgruppen der Befangenheit
Statue Justitia
Bild: Haufe Online Redaktion

Unterschieden wird zwischen gesetzlichen Ablehnungsgründen, die das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat und der sogenannten Besorgnis der Befangenheit, die durch Antrag und entsprechenden Tatsachenvortrag von der betroffenen Partei bzw. dessen Anwalt glaubhaft gemacht werden muss. 


Nach Fragen und Fällen aufbereitet: Umsatzsteuer in der Praxis
Umsatzsteuer in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: mit allen Änderungen durch BMF-Schreiben und BFH-Urteile.


BFH XI B 22/98 (NV)
BFH XI B 22/98 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Richterablehnung; Beschwerdeentscheidung  Leitsatz (NV) 1. Die Besorgnis der Befangenheit kann nur hinsichtlich eines oder mehrerer individuell bestimmter Richter aus deren individuellen Besonderheiten hergeleitet werden ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren