Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 30.06.2005 - III B 9/05 (NV) (veröffentlicht am 28.09.2005)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergleichbarkeit der Kinderzulage nach schweizerischem Recht mit dem deutschen Kindergeld

 

Leitsatz (NV)

1. Die in der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen sind dem Kindergeld vergleichbare Leistungen i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dem steht nicht entgegen, dass diese Kinderzulagen anders als das deutsche Kindergeld der Besteuerung unterliegen.

2. Der Rückforderungsanspruch hinsichtlich gezahlten Kindergeldes kann von der Familienkasse nur dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er verwirkt ist.

 

Normenkette

AO 1977 § 37 Abs. 2; EStG § 65

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Urteil vom 02.12.2004; Aktenzeichen 14 K 277/04)

 

Gründe

Von der Darstellung des Sachverhalts sieht der Senat nach § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ab.

Die Beschwerde ist unbegründet. Sie wird zurückgewiesen (§ 132 FGO).

Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913, ständige Rechtsprechung).

Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) herausgestellten Rechtsfragen, ob die Kinderzulage nach schweizerischem Recht eine dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes sei und ob sich derjenige, der zu Unrecht Kindergeld erhalten habe, sich gegenüber dem Rückforderungsanspruch der Familienkasse darauf berufen könne, er sei nicht mehr bereichert, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt und daher nicht grundsätzlich bedeutsam.

Mit Urteil vom 27. Oktober 2004 VIII R 68/99 (BFH/NV 2005, 535) hat der BFH unter Hinweis auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 27. Mai 1997  11 K 194/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 998) entschieden, dass die in der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen dem Kindergeld vergleichbare Leistungen sind. Der Einwand der Klägerin, die Kinderzulagen seien --anders als das deutsche Kindergeld-- zu versteuern, greift nicht durch. Denn die Vergleichbarkeit mehrerer kindbezogener Leistungen richtet sich nicht nach der rechtlichen Ausgestaltung des Anspruchs, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Vermeidung von Doppelleistungen kommt es lediglich darauf an, ob die zu vergleichende Leistung wirtschaftlich die gleiche Zielrichtung verfolgt wie das Kindergeld (Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Juni 1984  10 Rkg 16/82, SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 9; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VIII R 104/01, BFH/NV 2005, 341). Das ist beim Kindergeld und bei den schweizerischen kantonalen Kinderzulagen der Fall. Die Leistungen dienen gleichermaßen dazu, den durch Kinder bedingten Mehraufwand einer Familie teilweise auszugleichen (FG Baden-Württemberg in EFG 1997, 998).

Der BFH hat auch bereits entschieden, dass der Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) von der Familienkasse nur dann nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn er verwirkt ist (Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123). Die AO 1977 enthält keine § 48 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 45 Abs. 2 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechende Regelung, nach der das Vertrauen in eine gewährte Leistung in der Regel schutzwürdig ist, wenn der Begünstigte sie verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. § 818 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Beschränkung der Herausgabepflicht auf die Bereicherung) ist im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO 1977 ebenfalls nicht anwendbar (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII B 113/03, BFH/NV 2004, 763, m.w.N.).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1422734

BFH/NV 2005, 2007

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    Abgabenordnung / § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
    Abgabenordnung / § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

      (1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren