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BFH Beschluss vom 26.10.1977 - VII R 105/76

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Leitsatz (amtlich)

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Schließt bei Steuerbescheiden, die hinterzogene Beträge zum Gegenstand haben und für deren Rechtmäßigkeit es auf die Anwendung der Verjährungsfrist von 10 Jahren ankommt (§ 144 AO), bereits der hinreichende Verdacht einer Steuerhinterziehung bzw. einer Steuerhehlerei ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts i. S. des § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 FGO bzw. des § 242 Abs. 2 AO aus?

 

Normenkette

FGO § 11 Abs. 3, § 69; AO § 242

 

Fundstellen

Haufe-Index 72509

BStBl II 1978, 21

BFHE 1978, 319

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