Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 25.04.1995 - II B 7/95 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Rüge der Versagung des Rechts auf Gehör

 

Leitsatz (NV)

1. Die Versagung des Rechts auf Gehör stellt zwar einen sog. absoluten Revisionsgrund i. S. des § 119 FGO dar, die entsprechende Rüge eröffnet jedoch nicht die zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 FGO.

2. Die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör als Verfahrensmangel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erfordert, daß der Beschwerdeführer im einzelnen substantiiert darlegt, wozu er sich vor dem FG nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte. Ferner ist vorzutragen, inwieweit er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen und darzulegen, daß das angefochtene Urteil ohne den (angeblichen) Verfahrensfehler hätte anders ausfallen können.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3, § 116 Abs. 1, § 119 Nr. 3

 

Tatbestand

Mit notariellem Kaufvertrag vom 29. März 1969 erwarb der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) einen (ideellen) Miteigentumsanteil an einem Grundstück zum (anteiligen) Kaufpreis von ... DM. Er beantragte Befreiung von der Grunderwerbsteuer.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) setzte mit Steuerbescheid vom 26. Oktober 1982 Grunderwerbsteuer in Höhe von ... DM fest, weil auf dem Grundstück keine grundsteuerbegünstigten Wohnungen geschaffen worden waren.

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Die Revision hat das Finanzgericht (FG) in seinem Urteil vom 1. November 1994 nicht zugelassen.

Mit Schreiben vom 22. Dezember 1994 bat der Kläger beim FG "um Zulassung einer Revision gemäß § 119 Ziff. 3 FGO". Das FG hat das Schreiben als Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 1. November 1994 gewertet und der Beschwerde nicht abgeholfen.

 

Entscheidungsgründe

Die Beschwerde ist unzulässig.

Zutreffend hat das FG das Schreiben des Klägers als Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beurteilt. Die Versagung des Rechts auf Gehör stellt zwar einen sog. absoluten Revisionsgrund i. S. des § 119 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar (§ 119 Abs. 3 FGO), die entsprechende Rüge eröffnet jedoch nicht die zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 FGO. Als Rüge eines Verfahrensmangels, der zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO führt, genügt sie jedoch nicht den Begründungs erfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.

Die schlüssige Rüge eines Mangels i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 119 Nr. 3 FGO erfordert, daß der Kläger im einzelnen substantiiert darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte. Ferner hat der Kläger vorzutragen, inwieweit er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rz. 13 mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

Die allgemein gehaltene Angabe des Klägers, er habe nun die Adressen des Architekten und des damaligen Sachbearbeiters ausfindig gemacht und diese würden den bisher vorgetragenen Sachverhalt aus ihrer Sicht bestätigen, reichen dafür nicht aus.

Vor allem aber fehlt jeglicher Hinweis des Klägers darauf, daß das angefochtene Urteil ohne den (angeblichen) Verfahrensmangel hätte anders ausfallen können.

 

Fundstellen

Haufe-Index 424390

BFH/NV 1995, 915

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.978
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.955
  • Nachforderungszinsen
    1.617
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.455
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.174
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.163
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.061
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.059
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    941
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    889
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    868
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    825
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    736
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    670
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    614
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    611
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    597
  • Mietereinbauten, Geschäftsräume
    534
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    530
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    528
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH: Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.


Nach Fragen und Fällen aufbereitet: Umsatzsteuer in der Praxis
Umsatzsteuer in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: mit allen Änderungen durch BMF-Schreiben und BFH-Urteile.


BFH VIII B 107/95 (NV)
BFH VIII B 107/95 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Falle einer Ermessensentscheidung; Verfahrensfehler  Leitsatz (NV) 1. Wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage geltend gemacht, wann und in welcher Höhe ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren