Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 16.01.2001 - VI S 25/00 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH; öffentliche Zustellung; Aufenthaltsermittlung

 

Leitsatz (NV)

Bei einem Prozessbeteiligten, der sich selbst als wohnsitzlos bezeichnet, erfüllt das FG seine Verpflichtung zu prüfen, ob der Aufenthalt des Prozessbeteiligten allgemein unbekannt ist, durch eine Nachfrage bei der Meldebehörde.

 

Normenkette

FGO § 142 Abs. 1; VwZG § 15 Abs. 1

 

Gründe

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 142 der Finanzgerichtsordnung ―FGO― i.V.m. § 114 Satz 1 letzter Halbsatz der Zivilprozeßordnung ―ZPO―). Zwar fehlt es an der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nicht schon deshalb, weil der Antragsteller nicht entsprechend der Rechtsmittelbelehrung des Finanzgerichts (FG) innerhalb der Rechtmittelfrist die Nichtzulassungsbeschwerde ―und zwar formgerecht durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Bevollmächtigten― eingelegt hat (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ―BFHEntlG―). Verfügt nämlich ein Beteiligter nicht über ausreichende Mittel für die Beiziehung eines solchen Bevollmächtigten für die form- und fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels in einem finanzgerichtlichen Verfahren, so besteht, nachdem ihm PKH bewilligt und eine der genannten Personen beigeordnet worden ist, die Möglichkeit zu einer wirksam formgerechten Einlegung des Rechtsmittels auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem Antragsteller wegen seiner Mittellosigkeit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird. Um das erreichen zu können, muss der Antragsteller innerhalb der Beschwerdefrist ―im Streitfall innerhalb von einem Monat nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO)― den Antrag auf Bewilligung der PKH stellen und unaufgefordert die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 2 ZPO vorlegen. Geschieht dies nicht, so kann eine spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs ―BFH― vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, und vom 10. November 1994 VII S 24/94, BFH/NV 1995, 726). Im Streitfall hat der Antragsteller den PKH-Antrag nicht rechtzeitig gestellt. Der Gerichtsbescheid ist nach § 15 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) an dem Tag als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tag des Aushängens, dem 18. Mai 2000, zwei Wochen verstrichen sind. Die am 1. Juni 2000 beginnende Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde war somit verstrichen, als der Antragsteller am 30. November 2000 seinen Antrag auf Bewilligung von PKH bei der Rechtsantragstelle des FG Berlin gestellt hat.

Die vom FG mit Beschluss vom 19. April 2000 angeordnete öffentliche Zustellung nach § 15 VwZG ist wirksam erfolgt; die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung liegen vor.

Der Aufenthaltsort des Antragstellers ist unbekannt. Im Streitfall ist eine Nachfrage des Gerichts bei der Meldebehörde nach der Anschrift des Antragstellers, der sich selbst als wohnsitzlos bezeichnet hatte, ergebnislos verlaufen. Trotz Aufforderung hatte der Antragsteller zudem in einem Parallelverfahren keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten bestellt. Damit hat das FG seiner Verpflichtung, zu prüfen, ob der Aufenthalt des Antragstellers allgemein "unbekannt" ist, genügt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 4. August 1992 VII B 93/92, BFH/NV 1993, 701). Der Gerichtsbescheid ist am 18. Mai 2000 an der Gerichtstafel im FG Berlin ausgehängt worden. Die Abnahme des Gerichtsbescheids von der Gerichtstafel erfolgte am 13. Juni 2000 und damit nach Ablauf der Frist von zwei Wochen.

Umstände, die die Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde als unverschuldet erscheinen lassen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) nicht in Betracht kommt. Da die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist, muss der Senat bei der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von PKH davon ausgehen, dass dem Antragsteller bei Einlegung der von ihm beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Bevollmächtigten i.S. des § 62a FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte und die Nichtzulassungsbeschwerde deshalb als unzulässig zu verwerfen wäre.

 

Fundstellen

BFH/NV 2001, 802

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Finanzgerichtsordnung / § 142 [Prozesskostenhilfe]
    Finanzgerichtsordnung / § 142 [Prozesskostenhilfe]

      (1) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe gelten sinngemäß.  (2) 1Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren