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BFH Beschluss vom 14.03.1997 - V B 1/97 (NV)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretungszwang vor dem BFH

 

Leitsatz (NV)

Der Vertretungszwang vor dem BFH gilt auch für die Beschwerde gegen einen die Prozeßkostenhilfe ablehnenden FG-Beschluß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 1975 VI B 130--132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62 und vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384).

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO § 114; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

BFH/NV 1997, 798

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