Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 13.03.1979 - VII K 2/79

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

Der Kläger, der sich bei der Erhebung der Klage beim unzuständigen Bundesfinanzhof nicht durch einen der in Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG genannten Bevollmächtigten hat vertreten lassen, kann rechtswirksam den Antrag auf Verweisung an das zuständige Finanzgericht stellen.

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 70 Abs. 1

Tatbestand

Mit Schreiben vom 14. Dezember 1978 an den Bundesfinanzhof (BFH) - eingegangen am 2. Januar 1979 - erhob der Kläger gegen das Finanzamt (FA) Klage mit dem Antrag auf Austragung einer bestimmten Zwangssicherungshypothek und der Aufhebung einer Steueraufstellung vom 14. November 1978. Auf entsprechende Anregung des Vorsitzenden des erkennenden Senates beantragte der Kläger, die Klage nach § 70 Abs. 1 FGO an das zuständige FG zu verweisen.

Entscheidungsgründe

Es handelt sich im vorliegenden Fall um keine der in § 37 FGO genannten Klagearten. Der BFH ist daher für die Entscheidung über die Klage sachlich unzuständig. Der Kläger hat dementsprechend auch den Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige FG gestellt.

Der Kläger hat sich bei der Erhebung der Klage entgegen Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFH-EntlastG) nicht durch einen der dort genannten Bevollmächtigten vertreten lassen. Auf die sich daraus ergebende Rechtsfolge der Unzulässigkeit der Klage braucht der Senat im Streitfall jedoch nicht einzugehen, weil der Kläger den genannten Verweisungsantrag gestellt hat. Dieser Antrag ist rechtswirksam.

Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 31. Januar 1978 VII K 2/77 (BFHE 124, 156, BStBl II 1978, 232) entschieden, daß der Kläger, der sich bei der Erhebung einer Klage nach § 37 Nr. 2 FGO beim BFH nicht durch einen der in Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG genannten Bevollmächtigten hat vertreten lassen, die Klage persönlich rechtswirksam zurücknehmen kann. Der Senat hat dabei unter Verweisung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) im wesentlichen darauf abgestellt, daß bei einer nicht rechtswirksam eingelegten Revision von vornherein nicht zur Sache entschieden werden kann und daß deshalb der dem Anwaltszwang zugrunde liegende Gedanke entfällt, die Parteien in ihrem Interesse zur Entlastung des Revisionsgerichts zur Darlegung des Prozeßstoffes durch einen Rechtsanwalt zu nötigen. Diesem Gedanken kommt in einem Fall wie dem vorliegenden erhöhte Bedeutung zu, weil es sich lediglich um die Verweisung des Rechtsstreits an ein FG handelt und der Kläger sich vor dem FG nicht durch einen der in Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG genannten Bevollmächtigten vertreten lassen muß (vgl. auch Haarmann, Vertretung vor dem Bundesfinanzhof, Deutsche Steuer-Zeitung, Ausgabe A 1975 S. 457, 460).

Fundstellen

  • Haufe-Index 72907
  • BStBl II 1979, 431
  • BFHE 1979, 309

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    BFH XI R 2/86
    BFH XI R 2/86

      Entscheidungsstichwort (Thema) Ausnahmen vom Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG - Zweck des § 68 FGO - Gestaltungsmißbrauch - steuerliche Berücksichtigung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen  Leitsatz (amtlich) Die Erklärung, einen ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren