Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 07.11.1968 - IV B 47/68

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewinnfeststellungsbescheids kann auf Gewinnanteile einzelner Gesellschafter beschränkt werden, auch wenn der Rechtsstreit die Gewinnanteile aller Gesellschafter berührt.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 2 S. 3

 

Tatbestand

Zu entscheiden ist auf die Beschwerde des FA, ob die Vollziehung des gegen die Beschwerdegegnerin (Gesellschaft) ergangenen einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids 1966 zum Teil auszusetzen ist.

 

Entscheidungsgründe

Aus den Gründen:

Die Beschwerde des FA, der das FG nicht abhalf, ist nicht begründet. Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtsfrage (vgl. BFH-Beschluß III B 9/66 vom 10. Februar 1967, BFH 87, 447, BStBl III 1967, 182, zur Auslegung des Begriffs "ernstliche Zweifel" im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO), ob der Unternehmer für künftige Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters Rückstellungen bilden darf, besteht deshalb, weil für beide Ansichten gewichtige Gründe angeführt werden können, wie sich jetzt daraus ergibt, daß der Bundesgerichtshof (Urteil II ZR 134/65 vom 11. Juli 1966, NJW 1966, 2055) im Gegensatz zum BFH (Urteile I 326/56 U vom 4. Februar 1958, BFH 66, 285, BStBl III 1958, 110 und I 141/59 U vom 1. März 1960, BFH 70, 556, BStBl III 1960, 208) die handelsrechtliche Zulässigkeit solcher Rückstellungen bejahte. Im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung kann diese Zweifelsfrage nicht entschieden werden (BFH-Beschluß VI B 59/67 vom 22. September 1967, BFH 90, 253, BStBl II 1968, 37).

Das FG war nicht gehindert, die Aussetzung der Vollziehung des Gewinnfeststellungsbescheids nur hinsichtlich der Gewinnanteile von dreien der insgesamt vier Gesellschafter auszusprechen. Das Rechtsinstitut der Aussetzung der Vollziehung (§ 242 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 2 und 3 FGO) dient dem Schutz des Rechtsbehelfsführers, zu dessen Gunsten die grundsätzlich ausgeschlossene Suspensivwirkung eines Rechtsbehelfs (§ 242 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO) angeordnet werden kann. Der Rechtsbehelfsführer kann daher den Umfang der Aussetzung der Vollziehung in den durch die Anfechtung des Verwaltungsakts gezogenen Grenzen bestimmen. Hinzu kommt, daß die Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht der Hauptsache antragsgebunden ist (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Das FG war demnach gehindert, die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheids auch hinsichtlich des Gewinnanteils der vierten Gesellschafterin auszusprechen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 68239

BStBl II 1969, 85

BFHE 1969, 120

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    Finanzgerichtsordnung / § 69 [Aussetzung der Vollziehung]
    Finanzgerichtsordnung / § 69 [Aussetzung der Vollziehung]

      (1) 1Durch Erhebung der Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 5 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. 2Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren