Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 07.04.2010 - VII B 158/09 (NV) (veröffentlicht am 14.07.2010)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifierung von "Hundedecken" als Sattlerware

Leitsatz (NV)

Nach ihrem Wortlaut umfasst die Pos. 4201 KN "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich… Hundedecken…)" nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden. Nach den dazu ergangenen Erläuterungen zum Harmonisierten System sind damit Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere", also solche, die an dem Tier verwendet werden, gemeint. Liegedecken für Hunde fallen danach nicht unter diese Position.

Normenkette

KN Pos. 4201

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 13.05.2009; Aktenzeichen 4 K 218/07)

Tatbestand

Rz. 1

I. Im Januar 2007 beantragte die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) beim Zollamt die Abfertigung von "Decken für Tiere (Hunde)" zum freien Verkehr. Antragsgemäß wurde die Codenummer 4201 00 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugrunde gelegt und dementsprechend Zoll und Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt.

Rz. 2

In einem vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) veranlassten Einreihungsgutachten der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) wurde die Ware beschrieben als "andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen; rechteckige, mit abgerundeten Ecken versehene sog. Haustierdecke, in den Abmessungen von ca. 70 x 100 cm, an den Rändern mit einem ca. 1 cm breiten Gewebestreifen gesäumt, also konfektioniert, aus ca. 3,3 mm dicken, cremefarbenen Plüschgewirken aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), stellt sich nicht als besonders geformte Decke dar, die zur Ausstattung von Tieren (z.B. Hunden) im Sinne der Position 4201 bestimmt ist, aufgrund der fehlenden Festigkeit und Widerstandsfähigkeit kein Teppich oder anderer Fußbodenbelag des Kapitels 57, aufgrund des rauen Materials der Unterseite und des Verwendungszwecks keine Decke der Position 6301, nicht mit Polsterung oder Füllung versehen, somit keine Ware der Position 9404, in einer klarsichtigen Kunststoffverpackung". Die ZPLA ordnete die Decken --abweichend zur Anmeldung-- der Codenummer 6307 90 10 KN zu.

Rz. 3

Mit Einfuhrabgabenbescheid vom 15. Februar 2007 erhob das HZA unter Berufung auf das Untersuchungsergebnis der ZPLA Zoll in Höhe von 860,01 € nach.

Rz. 4

Der Einspruch wurde nach ergänzender Stellungnahme der ZPLA zurückgewiesen. Die Decken seien keine Sattlerware i.S. der Pos. 4201 KN, da sie nicht der eigentlichen Ausstattung (zum "Bedecken") von Hunden dienten, sondern als Unterlage auf Fußböden, Möbeln usw., Schutz bieten sollten.

Rz. 5

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Die Nacherhebung der Eingangsabgaben sei nach Art. 220 des Zollkodex rechtmäßig. Die Einreihung der Decken durch das HZA in die Unterpos. 6307 90 10 KN sei zutreffend. Zwar handele es sich bei der eingeführten Ware nach deren unbestrittenem Bestimmungszweck um eine Decke für Hunde, jedoch nicht um "Hundedecken" im zolltariflichen Sinne der Pos. 4201 KN. Der Begriff "Hundedecken" in der Warenbeschreibung zur Pos. 4201 KN sei nicht eindeutig, sondern auslegungsbedürftig. Der Vergleich mit allen anderen genannten Sattlerwaren belege, dass es sich bei den Hundedecken um solche handeln müsse, die der Ausstattung des Hundes dienten, damit dieser in seiner Funktion als Gefährte eingesetzt werden könne. Dann könnten aber nur Hundedecken gemeint sein, die --vergleichbar mit Pferdedecken-- vom Hund gleichsam als Ummantelung zum Schutz vor Kälte getragen werden.

Rz. 6

Ihre Nichtzulassungsbeschwerde stützt die Klägerin auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Notwendigkeit der Rechtsfortbildung. Sie macht sinngemäß geltend, das FG habe den eindeutigen Begriff "Decke für Hunde" der Pos. 4201 KN nicht auslegen dürfen, zumindest sei es geboten, insoweit eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuholen.

Entscheidungsgründe

Rz. 7

II. Die Beschwerde ist unbegründet.

Rz. 8

Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01, BFHE 198, 242) ausführt, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage entscheidende Bedeutung zu. Hat das FG die Tarifauffassung der Zollverwaltung bestätigt, muss der Beschwerdeführer unter Heranziehung der zu dieser Frage ggf. vorhandenen Literatur und Rechtsprechung der europäischen und der nationalen Gerichte sowie der einschlägigen Zolltarifmaterialien (Avise, Erläuterungen u.a.) Zweifel an dieser Einreihung der Ware erwecken.

Rz. 9

Derartige Zweifel begründet das Beschwerdevorbringen indes nicht. Die Einreihung der Hundedecken in die Unterpos. 6307 90 10 KN durch das HZA ist vielmehr --wie das FG zutreffend geurteilt hat-- offensichtlich richtig. Insbesondere bestehen keine Zweifel daran, dass es sich bei den eingeführten Hundedecken nicht um solche der Pos. 4201 KN handelt.

Rz. 10

Die Pos. 4201 KN umfasst nach ihrem Wortlaut "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art". Aus dieser Formulierung folgt, dass unter den dort genannten Hundedecken nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden, zu verstehen sind, sondern nur solche, die unter den Oberbegriff "Sattlerwaren" gefasst werden können. Zwar ist dieser Begriff in der KN nicht ausdrücklich definiert, nach Rz 01.0 der Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) handelt es sich dabei aber um Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere". Auch ergibt sich aus dem Inbegriff der in der Aufzählung in Pos. 4201 KN aufgeführten Sattlerwaren (Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen) und der noch spezielleren Liste in Rz 02.0 ErlHS, dass es sich um Gerätschaften handelt, die an dem Tier verwendet werden. Diese Funktion erfüllen die angemeldeten Hundedecken, die nach den unbestrittenen Feststellungen des FG Liegedecken sind, gerade nicht. Da die Tariflage eindeutig ist, ist die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht geboten.

Fundstellen

  • Haufe-Index 2352638
  • BFH/NV 2010, 1670
  • BFH-ONLINE 2010

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    FG Hamburg 4 K 218/07
    FG Hamburg 4 K 218/07

      Entscheidungsstichwort (Thema) Tarifierung von Haustierdecken (Hundedecken)  Leitsatz (amtlich) Decken für Haustiere (Hunde) aus 100% Polyester in den Abmessungen von ca. 70 x 100 cm, die an den Rändern mit einem ca. 1 cm breiten Gewebestreifen gesäumt ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren