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BayObLG Beschluss vom 03.11.2004 - 2Z BR 153/04

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Leitsatz (amtlich)

Die in einem Grundstückskaufvertrag dem Bauträger erteilte Vollmacht, Grunddienstbarkeiten zu bestellen, die im Rahmen der Baumaßnahmen im Baugebiet notwendig sind, und deren Eintragung im Grundbuch herbeizuführen, ist für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch nicht geeignet, wenn mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln die Frage der Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann.

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 01.06.2004; Aktenzeichen 7 T 14/03)

 

Tenor

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des LG Nürnberg-Fürth v. 1.6.2004 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten zu 3) haben als Gesamtschuldner die den Beteiligten zu 2) im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) führte auf einem größeren Grundstück nach dessen Parzellierung in Einzelgrundstücke ein umfangreiches Bauvorhaben durch. Das Grundstück Flst. 1946/699 liegt am westlichen Ende des Baugebiets. Es ist bebaut mit einer Doppelhaushälfte und einer Garage in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks. Von der Garage führt ein Zufahrtsweg zur öffentlichen Straße an mehreren Doppelhäusern vorbei. Neben dem Grundstück Flst. 1946/699 liegt das Grundstück Flst. 1946/700. Zu diesem Grundstück gehört auch eine Garage, die im Verhältnis zum Zufahrtsweg in südlicher Richtung versetzt wurde, so dass vor der Garage ein Stauraum entstanden ist. Nach dem Vortrag der Beteiligten beträgt die Entfernung zwischen der Garage auf dem Grundstück Flst. 1946/699 und der öffentlichen Straße 150 m; der Zufahrtsweg ist nach diesem Vortrag ungefähr 3 m breit.

Mit notariellem Kaufvertrag v. 29.10.1998 verkaufte die Beteiligte zu 1) das Grundstück Flst. 1946/700 an die Beteiligten zu 2). In...

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