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Bayerisches LSG Urteil vom 20.10.2016 - L 19 R 510/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Rentenversicherung: Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Bezug von Arbeitslosengeld

Leitsatz (amtlich)

1. Nach § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ist zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, auf 80 vH des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes oder Arbeitseinkommens abzustellen.

2. Das "der Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt" iSd § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI bestimmt sich nicht nach dem Arbeitsentgelt iSv § 14 SGB IV, sondern nach dem dem Arbeitslosengeld zugrunde liegenden Bemessungsentgelt, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze (Anschluss an BSG, 29. September 1997, 8 RKn 5/97).

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 13.09.2017; Aktenzeichen B 5 R 48/17 B)

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 02.06.2015 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Parteien, welches beitragspflichtige Entgelt der Berechnung der Altersrente des Klägers für die Beitragszeiten vom 01.01.2006 bis zum 29.08.2008 zugrunde zu legen ist.

Der Kläger bezog vom 01.01.2006 bis zum 29.08.2008 Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines täglichen Bemessungsentgeltes von 173,33 €. Die Agentur für Arbeit A-Stadt meldete der Beklagten für 2006 ein beitragspflichtiges Entgelt von insgesamt 45.274,00 €, für 2007 ein beitragspflichtiges Entgelt von 49.919,00 € und für 01.01.2008 bis zum 29.08.2008 ein beitragspflichtiges Entgelt von 33.141,00 €.

Mit Bescheid vom 24.01.2014 bewilligte die Beklagte dem Kläger eine Altersrente für langjährig Versicherte in Höhe von 1.418,87 € (Zahlbetrag) ab 01.12.2013. Dem zugrunde lagen für den streitigen Zeitraum die...

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  Verfahrensgang Bayerisches LSG (Urteil vom 20.10.2016; Aktenzeichen L 19 R 510/15) SG Würzburg (Entscheidung vom 02.06.2015; Aktenzeichen S 3 R 925/14)   Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der ...

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