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BAG Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 912/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage. Vermeidung eines Betriebsübergangs oder Umgehung seiner Rechtsfolgen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln ein Betrieb oder Betriebsteil gegründet wird.

2. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Neuvergabe eines Dienstleistungsauftrags so zu gestalten, dass kein Betriebsübergang entsteht. Dies ist nicht rechtsmissbräuchlich.

 

Normenkette

BGB § 613a Abs. 1, 4, § 162

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 27.04.2006; Aktenzeichen 19 Sa 68/05)

ArbG Mannheim (Urteil vom 19.05.2005; Aktenzeichen 5 Ca 612/04)

 

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 27. April 2006 – 19 Sa 68/05 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313a ZPO abgesehen.

 

Unterschriften

Hauck, Böck, Breinlinger, Hickler

zugleich für den ehrenamtlichen Richter Bähringer, der wegen Ablaufs seiner Amtszeit an der Unterschrift verhindert ist

Hauck

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1963501

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