Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsrente. Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
Leitsatz (redaktionell)
Arbeiter und Angestellte dürfen in einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung nicht unterschiedlich behandelt werden, wenn nicht mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig an einen Lebenssachverhalt angeknüpft wird, der geeignet ist, die Unterscheidung zu rechtfertigen.
Normenkette
BetrVG § 75; BetrAVG § 1b Abs. 1; BetrAVG § 1b Abs. 4
Verfahrensgang
LAG Köln (Urteil vom 12.02.2009; Aktenzeichen 13 Sa 341/08)
ArbG Köln (Urteil vom 18.01.2008; Aktenzeichen 2 Ca 10797/06)
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 – 13 Sa 341/08 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Unterschriften
Reinecke, Zwanziger, Schlewing, Schmidt, G. Kanzleiter
Fundstellen