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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz

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Auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz Anfang Juni haben sich die Justizminister des Bundes und der Länder wieder mit zahlreichen aktuellen Fragestellungen zum Recht und zur Justiz beschäftigt. Viele dieser Fragen betreffen die derzeitige Flüchtlingssituation, andere Schwerpunkte stellten sich den Ministern im Familienrecht und zur Situation von Strafgefangenen.

Im Rahmen des Asylprozessrechts haben sie sich u.a. für die Abschaffung der Rechtsbeschwerde in Abschiebungshaftsachen ausgesprochen. Zudem wollen sie eine Verlängerung der Sperrfrist für Untätigkeitsklagen auf sechs Monate erreichen. Weiterhin sprechen sie sich in Asylprozessen für die Möglichkeit einer Sprungrevision aus.

Im Familienrecht halten es die Justizminister u.a. für unbefriedigend, dass nach geltender Rechtslage ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des leiblichen Vaters des Kindes stets ausgeschlossen ist, unabhängig davon, wie insbesondere das Interesse des Scheinvaters an der Auskunft auf der einen und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kindesmutter auf der anderen Seite im Einzelfall zu gewichten sind. Es bedürfe einer Regelung, die es den Gerichten ermögliche, unter Abwägung dieser Rechte bzw. Interessen eine Entscheidung über die Erteilung der Auskunft zu treffen. Die Minister begrüßten es, dass das Bundesjustizministerium bereits an einer Regelung dieser Frage arbeitet.

Die Justizminister befürworten zudem eine Verbesserung der Situation entlassener Strafgefangener. Sie setzen sich insbesondere für eine Entschuldung straffällig gewordener Personen ein, um damit einen Beitrag zur sozialen Stabilisierung und zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten. Auch sehen sie derzeit Probleme bei der Wohnraumversorgung Entlassener. Die Bundesregierung...

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