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Rückstellungen, Überblick nach Handels- und Steuerrecht / 7 Buchungstechnik: Diese Entscheidungen müssen getroffen werden

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Um eine Rückstellung buchen zu können, müssen zusätzlich zu den bisher dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen insbesondere 2 buchungstechnische Fragen (für die Handelsbilanz) entschieden werden:

  • Bei langfristigen Rückstellungen, die abzuzinsen sind, muss entschieden werden, ob bei der Einbuchung die Brutto- oder Nettomethode zur Anwendung kommt.
  • Darüber hinaus ist festzulegen, gegen welche Konten die Buchung der Rückstellung bei Bildung und Auflösung bzw. Inanspruchnahme vorgenommen wird.

Beide Entscheidungen sind unter Beachtung des Stetigkeitsgebots zu treffen.

7.1 Brutto- oder Nettomethode

Langfristige Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrags (= abgezinster Verpflichtungsbetrag) in der Bilanz zu erfassen. Die Differenz zwischen Verpflichtungsbetrag und Erfüllungsbetrag kann bei Bildung einer Rückstellung nach h. M. nur nach der Nettomethode gebucht werden.[1] Danach wird die Rückstellung bereits abgezinst eingebucht, d. h. mit ihrem Erfüllungsbetrag (= abgezinster Verpflichtungsbetrag). Es erfolgt keine Buchung im Zinsergebnis.

Bei der Bruttomethode wird die zu buchende Rückstellung zunächst mit dem (nominellen) Verpflichtungsbetrag im operativen Ergebnis erfasst und in einem zweiten Schritt abgezinst. Der dadurch entstehende Zinsertrag erhöht das Finanzergebnis und vermindert die Rückstellung.

Der Einfluss auf den Jahreserfolg ist bei beiden Methoden identisch. Bei der Bruttomethode kommt es im Vergleich zur Nettomethode indes zu einem niedrigeren operativen Ergebnis (EBIT), bei gleichzeitig höherem Finanzergebnis.

 
Praxis-Beispiel

Buchung einer Ansammlungsrückstellung nach Handelsrecht (Bruttomethode)

Es gelten die Ausgangsdaten des Beispiels "Wertermittlung einer Ansammlungsrückstellung nach Handelsrecht". Im vorherigen Beispiel wurde die Einbuchung der Rückstellung nach der Ne...

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