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Neustarthilfe, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe beantragen, wie bspw. Schauspieler/innen?

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Schauspieler/innen und andere Künstler/innen , die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbstständige. Mit dem Lockdown für Theater und Bühnen sind ihre potenziellen Arbeitgeber geschlossen. Sie können deshalb für die Neustarthilfe antragsberechtigt sein.

Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen und unständigen Beschäftigungsverhältnissen in 2019 gelten für die Prüfung der Antragsberechtigung der Neustarthilfe (vgl. 2.1/2.4) als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wenn:

  • es sich um kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen in den Darstellenden Künsten handelt, d.h. die Tätigkeiten entsprechend der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit unter Nr. 94 ("Darstellende und unterhaltende Berufe") oder unter Nr. 8234 ("Berufe in der Maskenbildnerei") fallen[1] oder
  • es sich um unständige Beschäftigungsverhältnisse von weniger als sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen handelt
  • und die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat.

Angaben zur Klassifizierung eines Beschäftigungsverhältnisses finden sich bei den Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung und den Entgeltabrechnungen in der Angabe zum Tätigkeitsschlüssel. Die ersten Ziffern des Tätigkeitsschlüssels basieren auf der Klassifikation der Berufe. Wenn der Tätigkeitsschlüssel mit den Ziffern "94" oder "8234" beginnt, kann das jeweilige Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Neustarthilfe berücksichtigt werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die nichtselbständigen Einnahmen aus diesen Beschäftigungsverhältnissen selbständigen Einkünften im Sinne der Neustarthilfe gleichgesetzt:

  • Falls Sie zusätzlich Einkünfte aus freiberuflicher/...

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