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Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.7.2025) / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Prof. Dr. Georg Schnitter
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• 2020

Übertragung einer Immobilie unter Vorbehaltsnießbrauch/Verteilung größeren Erhaltungsaufwands/Tod des Nießbrauchers innerhalb des Verteilungszeitraums/§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG

 

Wird ein Grundstück im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, erzielt der Vorbehaltsnießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit der Folge, dass er die AfA und die von ihm getragenen Werbungskosten geltend machen kann. Der Eigentümer erzielt dagegen aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einkünfte. Erlischt der Nießbrauch infolge des Todes des Vorbehaltsnießbrauchers, führt der Eigentümer des Grundstücks die AfA nach § 11d EStDV fort. Fraglich ist, ob der Eigentümer eines Grundstücks die Möglichkeit hat, den Teil der vom Vorbehaltsnießbraucher getragenen größeren Erhaltungsaufwendungen, die dieser infolge seines Todes nach § 82b EStDV steuerlich nicht mehr geltend machen kann, ebenfalls als Werbungskosten abzuziehen. Dies hat der BFH mit Urteil v. 13.3.2018, IX R 22/17 verneint. In diesem Fall sind vielmehr die noch verbleibenden Aufwendungen im Vz des Todes in voller Höhe beim Vorbehaltsnießbraucher geltend zu machen. Es fehlt für einen entsprechenden Übergang des noch verbleibenden Werbungskostenabzugs auf den Eigentümer an einer entsprechenden ausdrücklichen Rechtsgrundlage. Von daher ist darauf zu achten, dass die noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen im Jahr des Todes des Vorbehaltsnießbrauchers in dessen ESt-Veranlagung berücksichtigt werden. Hinzuweisen ist auch darauf, dass Erhaltungsaufwendungen, die das FA im Jahr ihrer Entstehung bestandskräftig zu Unrecht als Herstellungskosten behandelt hat, nach § 82b EStDV noch gleichmäßig anteilig auf die Folgejahre verteilt werden können. Dies gilt allerdings nicht fü...

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