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I. Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung / 6 Die Umstellung der Betriebsrente zum 1.1.2002 – Startgutschriften

Walter Dietsch
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Durch die Reform der Zusatzversorgung hat sich die Leistungsberechnung ab dem 1.1.2002 vollkommen verändert. An die Stelle des vormaligen Gesamtversorgungssystems trat das Punktemodell.

Da die meisten Versicherten bereits vor der Rechtsänderung in der Zusatzversorgung versichert waren, wurden die in diesen Zeiten entstandenen Anwartschaften in das neue System übertragen. Der Schutz der vor dem 1.1.2002 schon erreichten Anwartschaften war ein wesentliches Anliegen von beiden Seiten in den Tarifverhandlungen.

Aus der bisherigen Versicherung wurden die bis zum 31.12.2001 entstandenen Anwartschaften errechnet und als sog. Startgutschrift in die neue Betriebsrente übertragen. Das galt für alle am 31.12.2001 pflicht- und beitragsfrei Versicherten, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten noch nicht erfüllt war.

Bei der Umstellung gab es unterschiedliche Berechnungen für rentennahe, rentenferne und beitragsfrei Versicherte.

Die zum 31.12.2001 errechneten Rentenanwartschaften wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als sog. Startgutschrift dem jeweiligen Versorgungskonto des Versicherten gutgeschrieben.

6.1 Startgutschrift für rentennahe Versicherte

Die Umstellung der Zusatzversorgung auf das neue System erfolgte zum 1.1.2002. Wer an diesem Tag bereits 55 Jahre oder älter war – also vor dem 2.1.1947 geboren ist –, dessen bisherige Versicherungszeit wurde so bewertet, als sei zum 31.12.2001 eine Rente nach dem bisherigen Recht berechnet worden. Für Beschäftigte aus dem Tarifgebiet Ost galt diese Regelung allerdings nur, wenn Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung bereits vor dem 1.1.1997 bestanden.

Zum rentennahen Personenkreis gehören auch Versicherte, die vor dem 1.1.1950 geboren sind und die Voraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen am 31.12.2001 erfüllt hatten (Grad der Behinde...

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