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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Säumniszuschlag

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1

 

Auf einen Blick:

Werden fällige Steuern nicht fristgerecht gezahlt, erhebt das FA zwar keine Verzugszinsen, wohl aber einen Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat, also bis zu 12 % jährlich. Das hiesige Stichwort gibt Erläuterungen zu § 240 AO mit Schwerpunkt auf das Lohnsteuerverfahren.

A. Allgemeines

I. Rechtsnatur

 

Rz. 1

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Wird eine festgesetzte Steuer erst nach Ablauf des Fälligkeitstags (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6) entrichtet, erhebt das FA einen Säumniszuschlag (§ 240 AO). Hingegen werden keine Verzugszinsen erhoben. Zur Verzinsung von Steuernachforderungen und von Ansprüchen auf überzahlte Steuern vgl § 233a AO; > Steuerzinsen. Die FinVerw hat im Interesse einheitlicher Rechtsanwendung Anordnungen getroffen (vgl AEAO zu § 240). Ein Säumniszuschlag kann vermieden werden, wenn dem FA am Fälligkeitstag eine Einzugsermächtigung vorliegt (§ 224 Abs 2 Nr 3 AO).

 

Rz. 2

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Der Säumniszuschlag ist seiner Rechtsnatur nach eine Leistung eigener Art. Er ist in erster Linie ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuerforderungen, aber auch eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung und ein Ausgleich für den dadurch angefallenen Verwaltungsaufwand (BFH 165, 178 = BStBl 1991 II, 906). Er gehört nicht zu den Schuldzinsen (BFH 61, 521 = BStBl 1955 III, 399), ist keine Strafe (BFH 62, 176 = BStBl 1956 III, 66) und führt nicht zu > Außergewöhnliche Belastungen (EFG 1964, 218). Er wird steuerlich wie die Hauptleistung behandelt (BFH 69, 207 = BStBl 1959 III, 340). Deshalb kann der ArbG Säumniszuschläge zur LSt als > Betriebsausgaben absetzen.

 

Rz. 2/1

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Angesichts der Niedrigzinsphase werden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge geäußert. Nachdem der BFH (BFH 260, 431 = BStBl 2018 II, 415)...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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