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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschalierung der Einkomm ... / B. Pauschalierung für Sachzuwendungen (§ 37b EStG)

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I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

 

Rz. 10

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Einführung: Die Pauschalierung zu Lasten des Zuwendenden will – ebenso wie bei § 37a EStG (dazu > Rz 1) – eine steuerliche Belastung des Empfängers aus der Zuwendung des Unternehmens vermeiden. Die Umsetzung dieser einfach erscheinenden Zielsetzung hat – wie das Folgende zeigen wird – allerdings eine durchaus komplizierte Lösung zur Folge:

 

Rz. 11

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

§ 37b EStG, der mit dem JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl 2006 I, 2878 = BStBl 2007 I, 28) als weitere Pauschalierungsvorschrift in das EStG eingefügt worden ist, bietet eine zugleich die Bewertung vereinfachende Lösung. Diese erlaubt es einem Unternehmen, die ESt auf Sachzuwendungen (> Rz 17) an andere Empfänger als ihre ArbN (> Rz 15 ff) oder an ihre ArbN (> Rz 26 ff) pauschal mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Zur > Bemessungsgrundlage > Rz 51 ff. Entscheidet sich der Zuwendende für eine Pauschalierung, kann er das allerdings nur einheitlich für sämtliche Zuwendungen und Geschenke innerhalb eines Wirtschaftsjahres (vgl § 37b Abs 1 Satz 1 EStG). Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger über die pauschale Versteuerung. Damit kann für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden. Zu Einzelheiten des Pauschalierungsverfahrens > Rz 41 ff.

 

Rz. 12

Aktueller Erlass zur Vorschrift ist BMF-Schreiben vom 19.05.2015, BStBl 2015 I, 468 mit Neufassung der Rz 9c, 9e und 38 durch BMF-Schreiben vom 28.06.2018, BStBl 2018 I, 814, in konsolidierter Fassung wiedergegeben unter > Anh 2 Pauschalierung von Sachzuwendungen. Das Schreiben aus 2015 ersetze das vorherige, erstmalige BMF-Schreiben vom 29.04.2008, BStBl 2008 I, 566.

 

Rz. 13

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Persönlicher Geltungsbereich: Die Pauschalierung der ESt kann unabhängig von der Rech...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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