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GmbH, Kapitalerhöhung

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Arten der Kapitalerhöhung
  • Gesellschaftsmittel
  • Genehmigtes Kapital

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gezeichnetes Kapital 0800 2900   Gezeichnetes Kapital
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 0820 2910   Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eingefordert 0830 1298   Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eingefordert

So kontieren Sie richtig!

Ganz gleich, ob Barmittel oder Sacheinlagen zugeführt werden, die Buchung des Erhöhungsbetrags erfolgt auf das Konto "Gezeichnetes Kapital" 0800/2900 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt je nachdem auf das Konto "Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert" 0820/2910 ff. (SKR 03/04) oder auf das Konto "Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eingefordert" 0830/1298 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital

an Gezeichnetes Kapital

2 Praxis-Beispiele für Ihre Buchhaltung zur Kapitalerhöhung einer GmbH

2.1 Kapitalerhöhung durch Barerhöhung

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der X-GmbH. An deren Stammkapital von 25.000 EUR sind sie zu je 12.500 EUR beteiligt. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Sie beschließen eine Kapitalerhöhung um 25.000 EUR auf 50.000 EUR. Von den jeweils übernommenen neuen Geschäftsanteilen von 12.500 EUR zahlen sie jeweils 6.250 EUR ein.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 12.500      
0821/2911 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Groß, nicht eingefordert 6.250      
0822/2912 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Müller, nicht eingefordert 6.250 0800/2900 Gezeichnetes Kapital 25.000

Die ausstehende Einlage auf das gezeichnete ...

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