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Gestaltungsmöglichkeiten bei Bauten auf Ehegatten-Grunds ... / 3 Unternehmer-Ehegatte errichtet mit eigenen Mitteln auf eigenem Grundstück ein Gebäude

Hans Walter Schoor
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3.1 Betriebliche Nutzung 100 %: Gebäude ist ein Wirtschaftsgut

Der Fall, dass der Unternehmer-Ehegatte auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet, das von ihm zu 100 % eigenbetrieblich genutzt wird (Fall 1), ist einkommensteuerlich unproblematisch. Das Gebäude gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und ist deshalb in Handels- und Steuerbilanz als Anlagevermögen mit seinen gesamten Herstellungskosten auszuweisen. Ein Bilanzierungswahlrecht als gewillkürtes Betriebsvermögen gibt es nach § 8 EStDV lediglich für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordnetem Wert.

Zu bilanzieren sind als selbständige Wirtschaftsgüter

  • der Grund und Boden,
  • das aufstehende Gebäude sowie
  • ggf. die Außenanlagen.

Der Unternehmer-Ehegatte ist AfA-befugt, weil er einen Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt und selbst die Herstellungskosten für das der Einkünfteerzielung dienende Wirtschaftsgut getragen hat. Die Gebäude-AfA ist zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbar.

3.2 Unterschiedliche Gebäudenutzung: Maximal 4 Wirtschaftsgüter

Bei unterschiedlicher Nutzung eines Gebäudegrundstücks führen nach Ansicht des Großen Senats des BFH[1]

die unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhänge dazu, dass eine Aufteilung in verschiedene Wirtschaftsgüter, maximal 4 Wirtschaftsgüter nötig ist. Wird ein – zivilrechtlich einheitliches- Gebäude

  • teils eigenbetrieblich,
  • teils fremdbetrieblich,
  • teils durch Vermietung zu fremden Wohnzwecken oder
  • teils zu eigenen Wohnzwecken genutzt,

bilden die einzelnen, in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehenden Gebäudeteile bilanzsteuerrechtlich selbständige Wirtschaftsgüter und sind gesondert zu behandeln, sei es als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen oder als notwendiges Privatvermögen.

Eine weitere Differenzierung ist nicht zulässig.[2] Dies führt dazu, dass bei der Beurteilung eines gemischt genutzten Raums des Gebäudes zu entsc...

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