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Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Das Land NRW fördert über die NRW.Bank. Man kann die einzelnen Programme im Internet unter den Anschriften www.mbv.nrw.de und www.nrwbank.de einsehen und dort Anträge und Bescheinigungen herunterladen.

1 Förderprogramme des Landes NRW

Das Land NRW bietet folgende Förderprogramme für Objekte, die in NRW belegen sind, an:

 

Kurzübersicht Förderprogramme NRW

Förderprogramm Antragsteller Förderart Hinweis
NRW.BANK – Förderung selbst genutzten Wohnraums – Modernisierung: Energieeffizienz und Einbruchschutz natürliche Personen Darlehen Einkommensgrenzen
NRW.BANK – Förderung von Mietwohnraum – Modernisierung: Energieeffizienz, Einbruchschutz und Wohnumfeld natürliche und juristische Personen Darlehen Miet- und Belegungsbedingungen
NRW.BANK – Förderung selbst genutzten Wohnraums – Denkmalgerechte Erneuerung natürliche Personen Darlehen Eigenleistungen
NRW.BANK – Gebäudesanierung Privatpersonen Darlehen max. Zweifamilienhaus

2 Zusammenstellung der Einkommensgrenzen

In den einzelnen Programmen wird häufiger auf Einkommensgrenzen hingewiesen. Die nachfolgende Tabelle ist eine Zusammenstellung dieser Einkommensgrenzen.

Die im Tabellenkopf genannte Einkommensgrenze 100 % gilt für die Eigentumsförderung und die Mietwohnungsbauförderung der Einkommensgruppe A nach dem Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz (WFNG) NRW:

 

Personenzahl ist wichtig

Personenzahl
Grenze 100 % mögliches Jahreseinkommen brutto
alleinstehend 19.350 EUR 30.318 EUR
2 Personen 23.310 EUR 42.379 EUR
Alleinerziehende mit 1 Kind 24.010 EUR 43.439 EUR
3 Personen, davon 1 Kind 29.370 EUR 45.500 EUR
4 Personen, davon 2 Kinder 35.430 EUR 54.682 EUR
5 Personen, davon 3 Kinder 41.490 EUR 63.864 EUR

Für weitere Fragen zu den Einkommensgrenzen, insbesondere bei Behinderten oder behinderten Familienmitgliedern, sollten Sie sich an die Stadtverwaltung wenden. Bei einigen Programmen können die Eink...

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