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Eröffnungsbilanz

Prof. Dr. Arnim Goldbach
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Eröffnungsbilanz bildet den Ausgangspunkt der doppischen Haushaltswirtschaft der bilanzierenden Kommune. Die in der Eröffnungsbilanz dargestellte Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden (im Sinne von Fremdkapital, also Verbindlichkeiten und Rückstellungen) beeinflusst Aufwand und Ertrag der Haushalte der Kommune für die zukünftigen Jahre und wirkt sich auch auf die Steuerung der Kommune aus.

In der Eröffnungsbilanz wird eine systematische Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden vorgenommen, die die wirtschaftliche Lage der Kommune erkennbar macht. Die Eröffnungsbilanz am Beginn der doppischen Haushaltswirtschaft der Kommune muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermitteln.

Zu verweisen ist hier auf das Stichwort "Bewertungsvereinfachung" (Kapitel "Eröffnungsbilanz").

1 Bewertungsgrundsätze für die Eröffnungsbilanz

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1. Januar des Jahres eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dabei kommt der Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetzung ist und dafür wiederum die komplette Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden während des laufenden Geschäftsbetriebs realisiert werden muss.[1]

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz müssen sämtliche Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum einer öffentlichen Einrichtung stehen, im Rahmen der Erstinventur nach dem Einzelbewertungsprinzip erfasst und bewertet werden. Es erfolgt daraufhin auf der Grundlage des Erstinventars eine Einstellung als Aktivposten in die Eröffnungsbilanz.

Analog sind alle Schulden (im Sinne von Fremdkapital) der Kommune zu erfassen, zu bewerten und als Passivposten in die...

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