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Bildungsurlaub / 11.11 Saarland

Justus Steinbömer
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11.11.1 Rechtsgrundlage

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 10.2.2010 (Amtsblatt 2010, S. 28), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.4.2024.[1]

[1] Amtsbl. I S. 311.

11.11.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
  • die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen,
  • andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind,
  • Auszubildende sowie alle Schüler und Schülerinnen, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, sich jedoch in staatlich anerkannten, vergleichbaren, mindestens 2-jährigen Vollzeitausbildungsgängen befinden,
  • Beamte und Beamtinnen,
  • Richter und Richterinnen,

deren Arbeitsstätte (Betrieb, Dienststelle) im Saarland liegt.

11.11.3 Freistellungsrelevante Themen

Freistellung von der Arbeit kann für Bildungsmaßnahmen

  • der politischen oder beruflichen Weiterbildung,
  • der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit

erfolgen.

11.11.4 Umfang des Anspruchs

11.11.4.1 Dauer

Die Bildungsfreistellung kann bis zu 5 Arbeitstage im Kalenderjahr betragen. Sofern Beschäftigte regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeiten, so verringert sich der Anspruch entsprechend.

11.11.4.2 Anrechnung

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bzw. § 45 Abs. 5 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes.

11.11.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann frühestens nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnisses geltend gemacht werden.

11.11.6 Verfahren

11.11.6.1 Frist und Form

Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung unter Angabe des Termins spätestens 6 Wochen vorher mitteilen. Dieser hat der/dem Anspruc...

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