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Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular

Christoph Wenhardt
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1.1 Zeilen 1 bis 4

In den Zeilen 1 bis 4 ist die jeweilige Vermögensart anzukreuzen:

  • unbebaute Grundstücke bzw. ein Gewerbebetrieb/Vermögen freiberuflich Tätiger oder den Anteil daran (Zeile 2);
  • bebaute Grundstücke bzw. Wert nicht notierter Anteilen an Kapitalgesellschaften (Zeile 3);
  • Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. Vermögen i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG (Zeile 4).

1.2 Bewertungsstichtag (Zeile 5)

In Zeile 5 ist der Bewertungsstichtag anzugeben. I. d. R. wird der Bewertungsstichtag schon vom Finanzamt eingetragen sein.

Beim Erbfall ist dies der Todestag des Erblassers, bei einer Schenkung der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung. Die Schenkung eines Grundstücks ist ausgeführt, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderliche Erklärung in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken. Daher richtet sich der Zeitpunkt der Grundstücksschenkung danach, wann die Auflassung sowie die Eintragungsbewilligung vorliegen.

 
Praxis-Beispiel

Bewertungsstichtag

Der Erblasser ist am 1.3.2017 verstorben. Im Nachlass ist auch ein bebautes Grundstück vorhanden

Lösung

Bewertungsstichtag ist hier der Todestag des Erblassers, d. h. der 1.3.2017.

1.3 Person des Eigentümers bzw. Voreigentümers (Zeilen 6 bis 13)

In den Zeilen 6 bis 13 sind Angaben zur Person des Eigentümers bzw. Voreigentümers zu machen.

In den Zeilen 7 bis 9 sind Name und Vorname bzw. die Firma (bei einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) sowie die Adresse einzutragen. Das Geburtsdatum gehört in die Zeile 10.

In Zeile 11 ist das Wohnsitzfinanzamt bzw. Betriebsfinanzamt aufzuführen und in Zeile 12 die Steuernummer und oder die Identifikationsnummer.

In die Zeile 13 gehört der übertragene Anteil in Prozent oder als Bruch (Zähler und Nenner).

1.4 Erklärungspflichtiger (Zeilen 14 bis 17)

In den Zeilen 14 bi...

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