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Aufwendungen für Fahrzeuge der Spitzenklasse (estb 2023, ... / c) Die Entscheidung des FG München v. 10.10.2022 – 7 K 1693/20

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"Das unternehmerische Umfeld": Im Streitfall ging es um eine GmbH, die zu einem mittelständischen Konzern mit über 1.300 Mitarbeitern und über 40 Tochtergesellschaften gehört, der im Streitjahr 2012 einen Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe erzielt hatte.

Die GmbH ist in unterschiedlichen Branchen – u.a. der Automobilindustrie – tätig. In 2012 erwarb sie einen sog. Supersportwagen zu einem Kaufpreis von 218.800 EUR, der dem Geschäftsführer für Dienstfahrten zur Verfügung stand. In den Jahren 2012 und 2013 nahm die GmbH an verschiedenen Rennsportveranstaltungen teil. Im Jahr 2013 begründete sie den Geschäftsbereich "Motorsport" und führte ab 2015 eigene Rennsportveranstaltungen durch. Außerdem schloss sie Sponsoringverträge mit mehreren Firmen ab.

"Der Supersportwagen"...: Der Sportwagen verfügte über eine Straßenzulassung und wurde nicht als Rennfahrzeug eingesetzt.

..., sein Einsatz und seine "unternehmerische Bedeutung": Vielmehr wurde dieser bei den Veranstaltungen den eingeladenen Sponsoren und Kunden zur Verfügung gestellt, um diesen ein "Rennfeeling" zu ermöglichen. Nach Angaben der GmbH wurden zu den Veranstaltungen insbesondere Geschäftspartner eingeladen, die in der Vermittlung von Unternehmen tätig seien. Im Schnitt erwerbe die Gruppe dadurch ein bis zwei neue Beteiligungen pro Jahr. Darüber hinaus entwickle sich durch Rennsport- und Sportwagenveranstaltungen ein sehr belastbares Netzwerk mit anderen Unternehmen und wichtigen Anteilseignern und es biete sich dabei die Gelegenheit zu informellen Gesprächen mit Wettbewerbern.

Bei dem im Jahr 2012 angeschafften Sportwagen handle es sich um ein hochwertiges Fahrzeug, das nicht selbst zu den jeweiligen Rennveranstaltungen gefahren, sondern auf einem Lkw oder Anhänger transportiert worden sei.

Finanzamt = nur 50 % der ...

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