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Arbeitszeitmodelle, Zusammenwirken; Abrufpools (BAT) / 5 Die verschiedenen Modelle

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Die folgenden Arbeitszeitmodelle können sowohl als Vollzeit- wie auch als Teilzeitarbeitsverhältnisse vereinbart werden.

Man kann unterscheiden zwischen Gleitzeit, Schichtarbeit und Schichtdienst, Blockarbeitszeit, starrer Arbeitszeit, flexibler Arbeitszeit, sonstigen Modellen und Mischformen.

5.1 Gleitzeit

Das zur Zeit am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung ist die gleitende Arbeitszeit:

Während der Kernarbeitszeit ist der Mitarbeiter zur Anwesenheit verpflichtet, in den Gleitzeiträumen vor und nach der Kernarbeitszeit entscheidet der Mitarbeiter allein nach seinem Interesse über die weitere Anwesenheit.

Die Gleitzeit dient primär den Interessen der Mitarbeiter. Benötigt der Arbeitgeber wegen einer Steigerung des Arbeitsanfalls die Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, so muss er zuschlagspflichtige Überstunden anordnen. Eine effektive Aufgabenerledigung fördert dieses Arbeitszeitmodell nur bei mündigen, kooperativen Mitarbeitern.

Durch Festlegung von Mindestbesetzungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass zumindest eine Ansprechbarkeit für den Bürger/Kunden, andere Mitarbeiter etc. gegeben ist.

5.2 Schichtarbeit, Schichtdienst

Fällt die Arbeit über eine längere Zeitspanne als 7,7 Stunden täglich an, so wird regelmäßig Schichtarbeit, bei Arbeitsleistung rund um die Uhr Wechselschichtarbeit angeordnet.

Der Mitarbeiter wechselt im Normalfall wöchentlich zwischen Früh-, Spät-, Nacht- und Freischicht.

Schichtdienst muss in Betrieben/Einrichtungen eingesetzt werden, die nach ihrer Aufgabenstellung dem Bürger/Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen, z.B. im Krankenhaus. Wegen der erheblichen gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter sollte die Schichtarbeit nur dort eingesetzt werden, wo sie unerlässlich ist.

5.3 Blockarbeitszeit, starre Arbeitszeit

Obwohl gut geeignet zur Flexibilisierung,...

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