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Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht (estb 2026, Heft 1, S. 27)

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Vom FG entschiedene und zwischenzeitlich beim BFH anhängige Verfahren

[Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2025, 378) beim BFH anhängig sind.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

1. Gewinneinkünfte

a) Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Corona-Soforthilfen sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Jahr des Zuflusses als Betriebseinnahme zu berücksichtigen und nach Auffassung des Niedersächsischen FG auch weder nach § 3 Nr. 2 Buchst. d noch nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Wird eine Corona- Beihilfe zurückgefordert, liegt kein auf das Jahr der Zahlung rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vor; vielmehr wirkt sich der Vorgang in dem Besteuerungszeitraum aus, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert.

FG Nds. v. 13.2.2024 – 12 K 20/24, EFG 2025, 1353, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 4/25

b) Feststellung eines EBITDA-Vortrags in Fällen eines positiven Zinsüberhangs?

Ein EBITDA-Vortrag nach § 4h Abs. 1 S. 3 EStG 2016 ist – auch vor der Ergänzung der Vorschrift durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz – in Fällen eines positiven Zinsübergangs (Zinserträge größer als Zinsaufwand) nicht gesondert festzustellen, weil ein EBITDA-Vortrag nach einem stufenbezogenen Verständnis von § 4h Abs. 1 S. 1 EStG 2016 und auch der Ausschlussklausel nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG 2016 (Freigrenze) nicht entsteht.

FG Köln v.26.6.2025 – 13 K 1975/22, EFG 2025, 1753, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 12/25

c) Überlassung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen: Betriebsaufspaltung?

Die Vermietung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen durch ein bestandsverwaltendes Wohnungsunternehmen an eine im Bereich des Property Managements tätige Enkelgesellschaft führt nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht zu einer sachlichen Ve...

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