Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH (GmbHStB 2026, Heft 4, S. 113)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Vom FG entschiedene und zum Teil beim BFH anhängige Verfahren

[Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier StB[*]

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2026, 12), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.

[*] Der Autor ist geschäftsführender Gesellschafter der kaspers brinkmeier steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

1. Einkommensermittlung

a) Pensionsvereinbarung: Begriff des "Ausscheidens" des Gesellschafter-Geschäftsführers

Knüpft eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers (Gesellschafter-GF) die Fälligkeit der Versorgungsleistung an das "Ausscheiden aus dem Unternehmen" mit Vollendung des 65. Lebensjahrs an, so kann der Begriff des "Ausscheidens" im Kontext der Pensionsvereinbarung dahingehend zu verstehen sein, dass nicht zwingend das vollständige Aufgeben jeglicher Tätigkeit – verbunden mit dem Verlassen der GmbH – vorausgesetzt wurde, sondern dass bereits das Ausscheiden aus der Stellung als Gesellschafter-GF von den Vertragsparteien als ausreichend angesehen wurde und folglich – nach der Veräußerung aller GmbH-Anteile und der Abberufung als GF – eine Weiterbeschäftigung des bisherigen Gesellschafter-GF als normaler Arbeitnehmer (hier: als technischer Leiter) nicht dazu führt, dass die entsprechend der Pensionszusage mögliche und durchgeführte Einmalkapitalauszahlung der Pensionszusage zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt.

Eine gänzliche Einstellung jeglicher Tätigkeit ist keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Pensionszusage. Der Begriff "Ausscheiden" ist daher nicht zwingend im Sinne einer vollständigen Aufgabe jeglicher Tätigkeit für das Unternehmen zu verstehen.

FG Berlin-Bdb. v. 10.12.2025 – 10 K 10135/21

b) vGA an den Gesellschafter-GF durch Zahlungen über ein für ihn fremdes Scheinfirmengeflecht

Eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis m...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.101
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    881
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    821
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    798
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    712
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    699
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    677
  • Jubiläumszuwendung
    648
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    643
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    639
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    637
  • Jubiläumsgeld
    630
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    601
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    559
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    537
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    511
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    489
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    486
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    481
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Steuer Office Excellence

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


BFH XI R 2/17
BFH XI R 2/17

Entscheidungsstichwort (Thema) Zum ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben Leitsatz (amtlich) Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren