Kurzbeschreibung
Der Urlaubsrechner unterstützt bei der Berechnung des individuellen Urlaubsanspruchs von Arbeitnehmern.
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
Nach der Konzeption des BUrlGs bezieht sich der Urlaubsanspruch jeweils auf ein Kalenderjahr (z.B. 2025, 2026, etc.). Dem folgt auch der Urlaubsrechner. Möchten Sie den Urlaubsanspruch über den Jahreswechsel hinaus berechnen, müssen die Werte für die einzelnen Jahre addiert werden. Beachten Sie hierbei allerdings die differenzierten Regelungen zum Verfall von Urlaubsansprüchen.
Nach einer umfangreichen Überarbeitung wurden die Funktionen des Rechners deutlich ausgebaut. Weiterhin kann der Rechner zur Ermittlung des Urlaubs von vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei individueller Bestimmung des Beschäftigungszeitraums verwendet werden. Neuerdings kann der Rechner ebenso für Wechsel von Voll- und Teilzeit innerhalb des Berechnungszeitraums, Elternzeit, Pflegezeit und Kurzarbeit sowie unbezahlten Sonderurlaub und Altersteilzeit im Blockmodell in der Berechnung des Urlaubsanspruchs genutzt werden. Darüber hinaus berücksichtigt der Rechner bei entsprechender Eingabe auch die besonderen Urlaubsregelungen aus TVöD und TV-L.
Der Urlaubsrechner geht von den Regelungen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch aus. Diese Regelungen finden auch für den darüber hinaus gewährten vertraglichen Urlaubsanspruch Anwendung, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Da abweichende individuelle Vereinbarungen vielerlei Gestalt sein können, kann der Rechner sie nicht berücksichtigen.
Der Rechner baut auf gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung auf. Die Kombination verschiedener Rechenlogiken ist regelmäßig nicht höchstinstanzlich entschieden. Für den Rechner hat die Haufe-Redaktion in Zusammenarbeit mit Fachexperten einen naheliegenden und v...