Rz. 1915

Für den Fall, dass die inländische GmbH ausländische Einkünfte erzielt, die nach dem jeweiligen DBA steuerbefreit sind (Hauptfall: Betriebsstättenergebnisse), münden die ausländischen Ergebnisse als Gewinn oder Verlust in die Handelsbilanz der GmbH. An dieser Stelle erfolgt nun eine Korrektur, je nachdem ob es sich um Gewinne (⇒ Kürzung) oder um Verluste (⇒ Hinzurechnung) handelt.

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