Der Vorsteuerabzug ist in dem Besteuerungszeitraum (Monat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr) möglich, in dem der Unternehmer die Leistung empfangen und die Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erhalten hat. Sollten diese beiden Voraussetzungen nicht gleichzeitig erfüllt sein, ist der Vorsteuerabzug möglich, sobald erstmals beide Voraussetzungen vorliegen. Hat ein Unternehmer z. B. im März eines Jahres eine Vorausrechnung bekommen, im Mai die Lieferung erhalten und die Bezahlung im Juni vorgenommen, liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug – Leistungsbezug und Rechnung – erstmals im Mai vor; die Vorsteuer ist im Voranmeldungszeitraum Mai abziehbar.

Hiervon gibt es eine Ausnahme. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung des Umsatzes entfällt, ist die Vorsteuer bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.[1]

 
Praxis-Beispiel

Vorsteuerabzug aus Anzahlung

Ein Unternehmer erhielt im November eines Jahres eine Vorausrechnung, die er noch im gleichen Monat beglich. Der Umsatz wurde an ihn aber erst im Januar des folgenden Jahres ausgeführt.

Die Vorsteuer ist bereits im November abziehbar. Würde der Unternehmer im November nur einen Teil der Vorausrechnung begleichen, hätte er im November nur insoweit einen Vorsteuerabzug. Den restlichen Vorsteuerabzug könnte er dann erst im Januar vornehmen, wenn er den Umsatz erhalten hat.

Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei weiteren Sachverhalten:

Der Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb erfolgt i. d. R. in der gleichen Voranmeldung, in der auch die Umsatzsteuer des innergemeinschaftlichen Erwerbs deklariert wird. Gleiches gilt bei Reverse-Charge-Fällen[2]: Der Vorsteuerabzug erfolgt i. d. R. in der gleichen Voranmeldung, in der auch die Umsatzsteuer deklariert wird.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt der Vorsteuerabzug im Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer; nicht relevant ist die tatsächliche Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll für die Deklaration in der Voranmeldung.

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