BMF, 19.5.2014, IV B 5 - S 1341/07/10006-01

1 Anlage

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar „Verrechnungspreise” als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen.

Dieses Schreiben nebst Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Glossar „Verrechnungspreise”

Das Glossar ist eine verwaltungsinterne Arbeitshilfe ohne Rechtsbindung. Für die Auslegung eines Begriffs ist der objektivierte Wille maßgebend, so wie er in der jeweiligen Rechtsquelle zum Ausdruck kommt und sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (BFH-Urteil vom 18.4.2012, X R 57/09, BStBl 2012 II S. 770 m.w.N.). Das Glossar wird nach Bedarf aktualisiert.

Legende:

AO Abgabenordnung
AStG Außensteuergesetz
FVerlV Funktionsverlagerungsverordnung
GAufzV Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OECD Leitlinien Die OECD „Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen” in der Fassung vom 22.7.2010 („Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations”)
Merkblatt „Verständigungs- und Schiedsverfahren” Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 13.7.2006 (BStBl 2006 I S. 461)
Merkblatt „APA” Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (sog. „Advance Pricing Agreements” – APAs) vom 5.10.2006 (BStBl 2006 I S. 594)
VWG Verwaltungsgrundsätze
VWG 1983 Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) vom 23.2.1983 (BStBl 1983 I S. 218)
VWG Arbeitnehmerentsendung Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung (Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendung) vom 9.11.2001 (BStBl 2001 I S. 796)
VWG Funktionsverlagerung Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung) vom 13.10.2010 (BStBl 2010 I S. 774)
VWG Umlageverträge Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen vom 30.12.1999 (BStBl 1999 I S. 1122)
VWG Verfahren Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze Verfahren) vom 12.4.2005 (BStBl 2005 I S. 570).
Begriff Erläuterung/Verwendung des Begriffs Fundstellen
(Deutsch und ggf. Englisch)   (Abkürzungen vgl. Legende)
Angemessenheitsdokumentation Der Steuerpflichtige hat Aufzeichnungen über die Angemessenheit seiner Verrechnungspreise zu erstellen. Die Aufzeichnungen müssen belegen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, den Grundsatz des Fremdverhaltens bei der Abgrenzung der Einkünfte zu beachten. Die Aufzeichnungen sollen die angestellten Überlegungen widerspiegeln und nachvollziehbar machen. Hierfür muss der Steuerpflichtige aus seiner Sicht die Eignung der angewendeten Verrechnungspreismethode sowie die Angemessenheit der steuerlich zu Grunde gelegten Preise bzw. Ergebnisse begründen. VWG Verfahren, Tz. 3.4.12.1
Anlaufkosten Kosten, die von neu gegründeten Gesellschaften oder von erweiterten bzw. wesentlich umorganisierten Gesellschaften in der realistischen Erwartung getragen werden, dass in späteren Wirtschaftsjahren Erträge erzielt werden können, die diese Kosten angemessen übersteigen, sind grundsätzlich von der neu gegründeten, erweiterten oder umorganisierten Gesellschaft zu tragen. VWG 1983, Tz. 3.5

Anpassungsrechnung

„comparability adjustment”
Unterschiede hinsichtlich der Vergleichbarkeitsfaktoren zwischen den geprüften Geschäftsvorfällen der verbundenen Unternehmen einerseits und den Geschäftsvorfällen der Vergleichsunternehmen andererseits sind durch Anpassungen der Vergleichswerte auszugleichen, um die Vergleichbarkeit der Geschäftsvorfälle zu verbessern. Die Anpassungsrechnungen sind zu erläutern.

§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 3 AStG; § 4 Nr. 4d GAufzV;

VWG Verfahren, Tz. 3.4.12.4 und Tz. 3.4.12.7
Äquivalenzprinzip Werden in Fällen von Funktionsverlagerungen (bei Kapitalgesellschaften) die erwarteten Gewinne aus dem Transferpaket um die Steuern der Gesellschafter gekürzt, ist die Reduktion um die Steuern der Gesellschafter auch bei der Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes zu berücksichtigen.

VWG Funktionsverlagerung,

Tz. 2.5.4 i. V. m. Tz. 2.1.4.2
Arbeitgeber In Fä...

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