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Umsatzsteuerpflicht von Zahlungen bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung

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Leitsatz

Die einvernehmliche Aufhebung eines streitigen vertraglichen Anspruchs kann bei Zahlung einer Entschädigung als entgeltlicher Verzicht des Berechtigten umsatzsteuerbar sein.

 

Sachverhalt

Der Kläger ist Schriftsteller und hatte sich gegenüber einem Verlag zur Abgabe eines Manuskriptes verpflichtet. Neben einem Absatzhonorar war ein nicht rückzahlbarer verrechenbarer Vorschuss vereinbart, der in 3 gleichen Raten fällig war und zwar mit der ersten Rate schon bei Ablieferung des Manuskriptes und mit der letzten Rate bei Erscheinen des Werkes. Nach Übersendung des Manuskriptes an den Verlag wurde seitens des Verlages massiv Kritik an dem Werk geübt, die Publizierbarkeit des Werkes in Frage gestellt und selbst der Erfolg einer etwaigen Überarbeitung angezweifelt. Nachdem beide Seiten Rechtsanwälte eingeschaltet hatten, einigte man sich im Rahmen einer "Vergleichsvereinbarung" über die sofortige Aufhebung des Verlagsvertrags (ohne Publizierung des Werkes). Der Verlag hatte an den Kläger noch eine Zahlung zu leisten, die sich der Höhe nach an dem nach dem ursprünglichen Verlagsvertrag als Mindestvergütung für den Kläger vereinbarten Honorar orientierte. Der Schriftsteller behandelte diese Zahlung als nicht umsatzsteuerbaren Schadensersatz, während das Finanzamt hierin ein Entgelt für den Verzicht des Schriftstellers auf seine Rechte aus dem Verlagsvertrag sah und der Umsatzsteuer unterwarf.

 

Entscheidung

Nach den Umständen dieses Einzelfalls handelt es sich um Entgelt für einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Verzicht des Klägers, auf die zwischen den Vertragsparteien streitige Pflicht des Verlages zur Veröffentlichung seines Werkes zu bestehen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Verlagsgeschäftsführer offenbar vehement das Interesse des Verlags deutlich ge...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und umsatzsteuerpflichtigem Leistungsentgelt  Leitsatz (amtlich) Die einvernehmliche Aufhebung eines streitigen vertraglichen Anspruchs gegen ...

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