Staat Vergütungszeitraum Ende der Antragsfrist Mindestantragssumme Fristverlängerung
Belgien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Mindestens bis zum 31.12. des Folgejahres möglich
Bulgarien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 800 BGN für Vierteljahresanträge, 100 BGN für Jahresanträge Mindestens bis zum 31.12. des Folgejahres möglich
Dänemark Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 3.000 DKr für Vierteljahresanträge, 400 DKr für Jahresanträge Nur bei Erstantrag des Unternehmers möglich
Deutschland Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge (für Drittstaatenunternehmer 1.000 EUR), 50 EUR für Jahresanträge (für Drittstaatenunternehmer 500 EUR) Keine Fristverlängerung
Estland Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Finnland Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Frankreich Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Griechenland Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Großbritannien (nur bis 31.12.2020; ab 1.1.2021 Drittstaat) Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 295 GBP für Vierteljahresanträge, 35 GBP für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Irland Mindestens 3 Monate, letzter Vergütungszeit- raum eine Jahres kann kürzer sein 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Italien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Kroatien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Lettland Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Litauen Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Luxemburg Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Malta Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Niederlande Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Fristverlängerung bis zu 5 Jahren
Österreich Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Polen Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Portugal Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Rumänien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Schweden Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 4.000 SKr für Vierteljahresanträge, 500 SKr für Jahresanträge Fristverlängerung bis zum Ende des Folgejahres
Slowakische Republik Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Slowenien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr, 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Spanien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Tschechien Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr, 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Ungarn Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr, 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung
Zypern Mindestens 3 Monate, maximal 1 Kalenderjahr, 30.9. des Folgejahres 400 EUR für Vierteljahresanträge, 50 EUR für Jahresanträge Keine Fristverlängerung

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