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Umsatzsteuergesetz, Änderungen durch JStG 2010

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LFD Thüringen v. 9.2.2011, S 7030 A - 10 - A 3.11

2 Anlagen

Folgende Änderungen bzw. Anpassungen wurden durch Art. 4 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2010 vom 8.12.2010, BGBl 2010 Teil l Nr. 62 S. 1768 ff. im UStG vorgenommen:

a) mit Wirkung vom 1.1.2011:

Innergemeinschaftlicher Erwerb – Verzicht auf Anwendung der Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 4 Satz 2 UStG)

Durch den neu eingefügten Satz 2 gilt die Verwendung der USt-ldNr. durch Unternehmer i.S. des § 1a Abs. 3 UStG (sog. „Exoten”) gegenüber denn Lieferanten als Verzichtserklärung. Der Erwerber muss den Vorgang der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Änderung beruht auf Art. 3 Abs. 3 MwStSystRL.

Leistungsort bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a und Nr. 5 UStG)

Es handelt sich um die Umsetzung verbindlichen Unionsrechts (Art. 54 MwStSystRL). Bislang regelt sich der Ort bei o.g. Leistungen grds. danach, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Ab 2011 richtet sich der Ort nur noch dann nach der tatsächlichen Leistungserbringung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer ist. Bei Leistungen an Unternehmer gilt § 3a Abs. 2 UStG.

Ausgenommen hiervon sind Eintrittsberechtigungen, wenn diese an Unternehmer erbracht werden. Nach dem neuen § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG werden Eintrittskarten zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wenn diese an einen Unternehmer veräußert wurden, an dem Ort besteuert, an dem die Veranstaltung stattfindet. Dies entspricht Art. 53 MwStSystRL.

Leistungsort bei Güterbeförderungsleistungen (§ 3a Abs. 8 UStG)

Erbringt ein Unternehmer eine Güterbeförderungsleistung bzw: damit im Zusammenha...

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