Die hier behandelten Themen sind weitgehend durch genaue Vorgaben der zuständigen Behörden bestimmt und verlangen detaillierte Fachkenntnisse. Es empfiehlt sich daher zunächst jedes Thema und die zugehörigen Prozesse mit den zugehörigen Verfahrensanweisungen, Sicherheitserklärungen von Geschäftspartner, Spezialschulungen und Kontrollformularen zunächst gesondert zu planen.

Auf dieser Grundlage kann dann in einem zweiten Schritt nach Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Prozessen gesucht werden, die Vereinfachungen ermöglichen.

  • Gemeinsame Stammdatenbank über genehmigungsbedürftige und gefährliche Produkte oder Stoffe, die verarbeitet, gehandelt, vermittelt, versandt oder befördert werden, als Grundlage für die Klassifizierung und Kennzeichnung nach den jeweiligen Einzelregelungen.
  • Einbindung der Sicherheits-, Gefahrgut- oder Kontrollbeauftragten in das Pflichtendelegationssystem und die Aufgaben/Kompetenzen/Verantwortung-Matrix des Unternehmens. Festlegung möglicher Doppelfunktionen.
  • Ermittlungen von Überschneidungen in den Anforderungen:

    • Wer über die AEO-S oder –F-Zertifizierung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter verfügt, erfüllt einen Teil der Anforderungen für die Zulassung zum Bekannten Versender bei der Luftfracht.
    • Wer die außenwirtschaftlichen Anforderungen für die Einhaltung von Embargos und Anti-Terror-Sanktionen erfüllt, trägt zugleich den AEO-Sicherheitsanforderungen und den allgemeinen Organisationspflichten nach dem Geldwäschegesetz Rechnung.
    • Wer die Arbeitssicherheitsanforderungen zum Umgang mit Gefahrstoffen erfüllt, hat eine gute Grundlage für die Gefahrgut-Versand- und Beförderungsprozesse geschaffen.
  • Einbindung der verschiedenen selbständigen Fachprozesse mit den entsprechenden Kontrollverfahren und Berichtsvorlagen in das RICKO/Compliance Board Verfahren.

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