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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 04.10.2001 - V 353/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Zwangsaufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs nach einem Brandschaden

 

Leitsatz (redaktionell)

Der unterlassene Wiederaufbau eines nach einem Brand zerstörten Hofgebäudes und dessen Veräußerung führen bei einem verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb nicht zu dessen Zwangsaufgabe.

 

Normenkette

EStG § 13

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 26.06.2003; Aktenzeichen IV R 61/01)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger seinen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb dadurch zwangsweise aufgegeben hat, dass er die Hof- und Wirtschaftsgebäude nach einem Brandschaden nicht wieder aufbaute und das Hofgrundstück veräußerte. Für die dabei realisierten stillen Reserven begehrt der Kläger - unter Berücksichtigung von Freibeträgen - den ermäßigten Steuersatz.

Der Senat hat die Klage durch Gerichtsbescheid vom 25. Juni 2001 als unbegründet abgewiesen. Dagegen hat der Kläger fristgerecht die mündliche Verhandlung beantragt. Wegen des Tatbestands wird auf den Gerichtsbescheid Bezug genommen.

Der Kläger meint, bei Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sei der Senat zum falschen Ergebnis gekommen. Bei dem von ihm bis 1987 bewirtschafteten Milchbetrieb sei die Hofstelle wesentliche Betriebsgrundlage; eine Wiederaufnahme der Bewirtschaftung in der nämlichen Form sei ohne Wirtschaftsgebäude unmöglich.

Der Kläger beantragt,

unter Berücksichtigung eines Aufgabegewinns von 50.000 DM und eines laufenden Gewinns von 10.000 DM im Wirtschaftsjahr 1992 / 1993 die Einkommensteuer-Bescheide für 1992 und 1993 entsprechend zu ändern.

Das Finanzamt beantragt,

die Klage abzuweisen.

Es nimmt Bezug auf die Einspruchsentscheidung und hält an der dort dargelegten Auffassung fest.

 

Entscheidungsgründe

Die Klage ist nicht begründet. Der Senat hält an der im Gerichtsbe...

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