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Rechtsprechungsänderung: Freiberufliche Tätigkeit bei Entwicklung von Anwendersoftware

Ulrich Hutter
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Leitsatz

Ein selbstständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungssoftware entwickelt, kann einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben (Änderung der Rechtsprechung).

 

Normenkette

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger durchlief nach dem Abitur eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum mathematisch-technischen Assistenten. Träger der Ausbildung war ein Zusammenschluss von Großunternehmen und dem Max-Planck-Institut. Nach der Abschlussprüfung war er zwei Jahre im Bereich Systembetreuung Datenbanken tätig. Anschließend machte er sich als EDV-Berater selbstständig. Das FA sah seine Tätigkeit nicht als ingenieurähnlich an und erließ einen Gewerbesteuermessbescheid.

Das FG zog einen Sachverständigen hinzu, der in einem Gutachten erläuterte, dass die vom BFH als entscheidend erachtete Differenzierung zwischen der Entwicklung von Systemsoftware einerseits und Anwendersoftware andererseits nicht mehr sachgerecht sei. Außerdem kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die theoretischen Kenntnisse des Klägers denjenigen eines Ingenieurs entsprechen und auch seine praktische berufliche Tätigkeit mit der eines Ingenieurs vergleichbar sei. Daraufhin gab das FG der Klage statt.

 

Entscheidung

Der BFH wies die Revision des FA als unbegründet zurück. Die Entscheidung des FG sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Die bisherige gegenteilige Rechtsprechung, die lediglich die Systemsoftwareentwicklung – nicht aber die Entwicklung von Anwendersoftware – als ingenieurähnliche Tätigkeit angesehen habe, sei durch die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse überholt.

 

Hinweis

1. Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH lag im Arbeitsbereich der EDV-Beratung eine für den Ingenieurberuf typische Tätigkeit nur dann vor, wenn der Steuerpflichtige im B...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) EDV-Berater als dem Ingenieur ähnlicher Beruf Leitsatz (amtlich) Ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungssoftware entwickelt, kann einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i.S. des § 18 ...

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