Der Anteil der Mitarbeiter in Teilzeit kann u. a. aus dem Tätigkeitsschlüssel bestimmt werden. Allerdings besteht hier auch die Möglichkeit, dass dieser Wert mit 9 für unbekannt geschlüsselt wird.

Ermittlung der Teilzeitquote

Zielführend ist deshalb immer die Betrachtung des FTE. Liegt dieser Wert unter 1, handelt es sich um einen Beschäftigten in Teilzeit. Hier sind firmenspezifische Ausnahmen von dieser Definition durchaus möglich, etwa dass erst ab einem FTE-Wert von 0,8 von einem Teilzeitmitarbeiter gesprochen wird. In beiden Fällen werden mit der Funktion ZÄHLENWENN() nur die Beschäftigten gezählt, für die die in den Funktionsklammern angegebene Bedingung erfüllt ist.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Beschäftigten in Teilzeit

=ZÄHLENWENN(FTE;"<1") für die Ermittlung der Teilzeitkräfte, sofern alle Mitarbeiter als solche gelten, die weniger als 100 % bzw. 40 Stunden pro Woche arbeiten.

=ZÄHLENWENN(FTE;"<0,8") für die Ermittlung der Teilzeitkräfte, sofern alle Mitarbeiter als solche gelten, die weniger als 80 % bzw. 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Teilzeitquote ergibt sich aus dem Verhältnis dieses Wertes zur gesamten Mitarbeiterzahl.

Ermittlung des Beschäftigungsgrads

Als Alternative zur Teilzeitquote kann auch der Beschäftigungsgrad berechnet werden. Ebenfalls mit der Funktion ZÄHLENWENN() werden alle Vollzeitkräfte gezählt (Beispiel: =ZÄHLENWENN(FTE;">=1") und ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter gesetzt.

Aussagekraft der Teilzeitquote und des Beschäftigungsgrads

Beide Kennzahlen lassen Schlüsse auf die Akzeptanz der Teilzeitbedürfnisse der Belegschaft zu. Da gemessen mit der Arbeitskapazität der Verwaltungs- und Führungsaufwand bei Teilzeitkräften größer ist, indiziert die Teilzeitquote bzw. der Beschäftigungsgrad den für Teilzeitmitarbeiter erforderlichen Mehraufwand.

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