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Konzernabschluss

Dr. Norbert Lüdenbach
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1 Überblick

In den angelsächsischen Ländern kommt dem Konzernabschluss traditionell eine größere Bedeutung zu als dem Einzelabschluss. Dies aus gutem Grund. Nicht nur bei Großunternehmen, die einige hundert Unternehmen konsolidieren, sind die Einzelabschlüsse häufig von geringem Informationsnutzen.

 

Beispiel

Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH.

  • Für 18 Mio. EUR p. a. verpachtet die Holding das Anlagevermögen an die Betriebs-GmbH (kapitalistische Betriebsaufspaltung).
  • Die Firework GmbH macht einen Jahresumsatz von 90 Mio. EUR.
  • Sie ist an der Toy GmbH mit 100 % beteiligt. Der Jahresumsatz von 20 Mio. EUR der Toy GmbH geht je zur Hälfte an die Firework GmbH und an Fremde.
  • Firework GmbH und Toy GmbH beziehen ihre Waren und Vorprodukte zu 40 Mio. EUR bzw. zu 10 Mio. EUR von der Far East Ltd., einer ebenfalls 100 %igen Tochter der Firework Holding GmbH. Die Far East Ltd. tätigt keine Umsätze mit Konzernfremden.

Die Umsätze der genannten Unternehmen addieren sich auf
18 + 90 + 20 + 40 + 10 = 178 Mio. EUR (Summenumsatz).

Davon betreffen jedoch 78 Mio. EUR (18 + 10 + 40 + 10) Innenumsätze, die in einer Konzernbilanz gegen die entsprechenden Aufwendungen zu saldieren wären.

Der konsolidierte Umsatz (Außenumsatz) beläuft sich demnach nur auf 100 Mio. EUR.

Soweit die konzerninternen Umsätze z. B. aus steuerlichen Gründen einen Gewinnaufschlag enthalten und/oder konzerninterne Dividenden bzw. Beteiligungserträge angefallen sind, wird auch die Summe der Gewinne aus den Einzelbilanzen vom Konzerngewinn abweichen (Zwischenergebniseliminierung).

Die konzerninternen Leistungsbeziehungen werden sich z. T. in Darlehens- bzw. Verrechnungskonten widerspiegeln. Ohne Bereinigung dieser konzerninternen Forderungen und Schulden (Schuldenkonsolidierung) sowie eine zusätzlic...

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    1 Grundsachverhalte  Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die ...

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