Seit 2010 müssen nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Passivseite der Bilanz (Nettoausweis) gesondert ausgewiesen werden.[1]

Sowohl das "Gezeichnete Kapital" als auch die "Nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital" werden auf der Passivseite der Bilanz in einer Vorspalte dargestellt und sind vom Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen. Nur der saldierte Betrag erscheint dann als "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite.

Im Gegenzug ist der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Kapitalbetrag als Forderung auf der Aktivseite der Bilanz gesondert auszuweisen und auch entsprechend zu bezeichnen.[2]

 
Achtung

Das Haftungskapital wird niemals variabel

Das Grund- bzw. Stammkapital wird auch als Haftungskapital bezeichnet. Hiermit haftet die Gesellschaft für Schulden.

Hiervon abzugrenzen ist die Kapitalrücklage. Diese weist die Einlagen der Gesellschafter aus, die über das Grund- bzw. Stammkapital hinausgehen.

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