Zur Insolvenzabwehr empfiehlt es sich darüber hinaus, einen Finanzstatus zu erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen. Mit dem Finanzstatus werden die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Schulden den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen flüssigen Mitteln gegenübergestellt. Ergebnis ist die Ermittlung des Liquiditätsüberschusses bzw. der Liquiditätsunterdeckung. Solange der Finanzsaldo positiv ist, ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Ist der Finanzsaldo negativ, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden. Der Finanzstatus kann jedoch immer nur ein zusätzliches Instrument sein, er reicht zur Beurteilung der ständigen Zahlungsbereitschaft allein nicht aus.

Abb. 7: Finanzstatus

 
Hinweis

Regelmäßige Liquiditätsbetrachtung

Mit den dargestellten quantitativen und qualitativen Insolvenzsignalen ist es trotz teilweiser vergangenheitsbezogener Daten möglich, die Liquidität ausreichend zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass bereits auf Vorperioden zurückgegriffen werden kann, die Liquiditätsbetrachtung nicht nur einmal im Jahr vorgenommen wird und unverzüglich eingegriffen wird, wenn die Entwicklung eine Verschlechterung anzeigt.

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