Hier sind Handelswaren häufig Komplementärartikel, die über den Verkauf einen zusätzlichen Ertrag erbringen. Hierdurch erfährt die in diesem Fall bei beiden Branchen anzuwendende Zuschlagskalkulation für das Produktionsunternehmen eine wesentliche Vereinfachung, da außer dem Bezugspreis und den hierfür anfallenden Zusatzkosten (z.B. Lagerhaltung) in der Regel keine nennenswerten Kostenveränderungen anfallen. Bei der Kalkulation behilft man sich hier häufig mit dem gewünschten Rohgewinn, der artikel-, warengruppen- oder sortimentsbezogen sein kann und der dann in einen dementsprechenden Aufschlag umzurechnen ist.
Kalkulation mit dem Rohgewinnsatz
festgestellter Bezugspreis | 100 EUR |
gewünschter Rohgewinn | 25 % |
festzulegender Bruttoaufschlag | ? |
Rohgewinn % + MwSt. % | x 100 |
100 – Rohgewinn % |
25 + 16 | x 100 | = | 54,67 % |
100 - 25 |
Probe
100 | x | 1,5467 | = | 154,67 | EUR | Bruttoverkaufspreis inkl. MwSt. | |
154,67 | : | 1,15 | = | 133,33 | EUR | Nettoverkaufspreis ohne MwSt. | |
133,33 | - | 100 | = | 33,33 | EUR | Rohgewinn | |
100 | x | (33,33 : 133,33) | = | 25% | Rohgewinnsatz |
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