Hier sind Handelswaren häufig Komplementärartikel, die über den Verkauf einen zusätzlichen Ertrag erbringen. Hierdurch erfährt die in diesem Fall bei beiden Branchen anzuwendende Zuschlagskalkulation für das Produktionsunternehmen eine wesentliche Vereinfachung, da außer dem Bezugspreis und den hierfür anfallenden Zusatzkosten (z.B. Lagerhaltung) in der Regel keine nennenswerten Kostenveränderungen anfallen. Bei der Kalkulation behilft man sich hier häufig mit dem gewünschten Rohgewinn, der artikel-, warengruppen- oder sortimentsbezogen sein kann und der dann in einen dementsprechenden Aufschlag umzurechnen ist.

 
Praxis-Beispiel

Kalkulation mit dem Rohgewinnsatz

 
festgestellter Bezugspreis 100 EUR
gewünschter Rohgewinn 25 %
festzulegender Bruttoaufschlag ?
 
Rohgewinn % + MwSt. % x 100
100 – Rohgewinn %
 
25 + 16 x 100 = 54,67 %
100 - 25

Probe

 
100 x 1,5467 = 154,67 EUR Bruttoverkaufspreis inkl. MwSt.  
154,67 : 1,15 = 133,33 EUR Nettoverkaufspreis ohne MwSt.  
133,33 - 100 = 33,33 EUR Rohgewinn  
100 x (33,33 : 133,33) = 25%   Rohgewinnsatz  

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