An die Auflösung schließt sich die Abwicklung der GmbH an, die sog. Liquidation. Der Firmierung der GmbH wird der Zusatz "in Liquidation" (kurz: i.L.) angefügt. Mit der Auflösung verliert der bisherige Geschäftsführer seine Organstellung, er wird aber oftmals sogleich zum Liquidator der GmbH bestimmt und im Handelsregister eingetragen.

Seine Aufgabe ist es, die Abwicklung der Gesellschaft vorzunehmen, also insbesondere die laufenden Geschäfte der GmbH zu beenden, Vertragsverhältnisse aufzulösen, das Gesellschaftsvermögen zu "versilbern", Forderungen einzutreiben und Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Sind all diese Maßnahmen erfolgt, ist die Liquidation abgeschlossen. Als letzter Schritt wird das verbleibende Vermögen der Gesellschaft an die bisherigen Gesellschafter ausgezahlt. Hierbei ist aber unbedingt das sog. Sperrjahr zu beachten.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge